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Weichen für hybrides Fernsehen in der Schweiz

Weichen für hybrides Fernsehen in der Schweiz

12.06.2014 Informationen zu einer Fernsehsendung im Internet abrufen und auf dem TV-Bildschirm anzeigen - das ist hybrides Fernsehen (HbbTV). Um es in der Schweiz einführen zu können, ist eine Anpassung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) sowie der SRG-Konzession erforderlich. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) legt den interessierten Kreisen einen entsprechenden Vorschlag vor. Gleichzeitig soll im Radiobereich der Weg für den Umstieg vom analogen UKW auf die digitale Technologie DAB+ geebnet werden. Stellungnahmen können bis am 15. August 2014 beim BAKOM eingereicht werden.


Foto: srg

Die SRG möchte ihrem Publikum ab dem 1. Januar 2015 hybrides Fernsehen (HbbTV, "Hybrid broadcast broadband TV") anbieten, damit es Informationen aus dem Internet gleichzeitig auf dem Fernseh-Bildschirm anzeigen lassen kann. Das setzt eine Ergänzung ihrer Konzession voraus. Mit einer Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) soll zudem sichergestellt werden, dass die Fernmeldedienstanbieter die hybriden Fernsehdienste konzessionierter Stationen wie der SRG oder den regionalen TV-Programmen verbreiten.

Die hybriden Fernsehdienste bieten den Fernsehsendern die Möglichkeit, ergänzende Inhalte anzubieten, etwa Textnachrichten, Wettermeldungen, zusätzliche Videokanäle oder Eigenproduktionen aus ihrem Archiv. Der SRG sollen in ihrem HbbTV-Angebot aber Werbeformen wie Videowerbung oder individuelle Werbung (Targetingwerbung) untersagt werden. Das Publikum kann hybrides Fernsehen mit dem roten Knopf der TV-Fernbedienung ("red button") aufrufen.

adm

Mehr:

https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=53327

Anhörungsunterlagen 

Aufhebung der Verbreitungspflicht im analogen Kabelnetz 

Handbuch zur UKW-Frequenzplanung 

http://www.bakom.admin.ch

 

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