Public Viewing - Gerichtsverfahren beendet
21.12.2011 Bewilligung der Suisa genügt
Wer Public Viewings veranstaltet und Sendungen auf einen Grossbildschirm überträgt, dem genügt eine Bewilligung der Suisa. Es braucht weder eine Lizenz der Uefa, noch sind zusätzliche Gebühren an die SRG zu leisten.
Damit sei ein langwieriges Gerichtsverfahren, das seit der Euro 08 andauerte, klar zugunsten des Gastgewerbes und seiner Gäste ausgefallen, teilte GastroSuisse, der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz, heute Mittwoch mit.
mgt
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