Neue Abgabe für Radio und Fernsehen – Botschaft des Bundesrates
29.05.2013 Eine sachgerechte und zweckmässige Abgabe soll künftig den Service public in Radio und Fernsehen finanzieren. Dies schlägt der Bundesrat in der Botschaft zur Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vor, die er heute dem Parlament überwiesen hat.
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Die neue Abgabe soll - mit Ausnahmen - von allen Haushalten und Unternehmen entrichtet werden, die heutige Empfangsgebühr ersetzen und etwas tiefer ausfallen. Der Wechsel zur neuen Abgabe wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst. Zudem sieht die Vorlage mehr Flexibilität und einfachere Konzessionsverfahren für die privaten Radio- und Fernsehstationen vor.
adm
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