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Jahresbericht der Ombudsstelle SRG Deutschschweiz: "Im Zeichen der Kontinuität"

Jahresbericht der Ombudsstelle SRG Deutschschweiz: "Im Zeichen der Kontinuität"

07.02.2013 Der Ombudsmann der SRG Deutschschweiz, Achille Casanova, hat im Publikumsrat seinen Jahresbericht 2012 vorgestellt. Mit 150 ist die Zahl der eingereichten Beanstandungen von Sendungen des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) im Vergleich zu 2011 um 21 leicht zurückgegangen. Von den behandelten Beanstandungen wurden 27 % als mehr oder weniger berechtigt beurteilt.


Foto: srg 

Die 150 Reklamationen bewegen sich genau im Durchschnitt der vergangenen acht Jahre seit Amtsantritt von Ombudsmann Achille Casanova. In einer Zwischenbilanz über seine Tätigkeit als "Linienrichter" - wie der Schriftsteller Max Frisch gegenüber dem damaligen UBI-Präsidenten Oskar Reck einmal sagte - stellt Casanova keine grosse Schwankungen fest: "Sowohl die Anzahl Beanstandungen wie auch die Motive der Reklamationen und die entsprechenden Beurteilungen sind relativ konstant."

Diese grosse Kontinuität ist schwer erklärbar, ändern sich doch von Jahr zu Jahr die Programme von Radio und Fernsehen wie auch der politische und gesellschaftliche Diskurs. Zudem ist die Beanspruchung der Ombudsstelle viel einfacher geworden: drei Viertel der Beanstandungen werden heute per E-Mail eingereicht.

Auf 45 der 150 Eingaben war es rechtlich nicht möglich, formell einzutreten. 26 davon wurden jedoch zur direkten Beantwortung an die zuständigen Stellen von SRF weitergeleitet.

Von den 113 materiell behandelten Fällen betrafen 12 (Vorjahr 14) das Radio, 96 (Vorjahr 101) das Fernsehen und 4 beide Medien. Ein Fall richtete sich gegen das übrige publizistische Angebot von SRF.

"Kassensturz" am häufigsten beanstandet

Vor allem Informationssendungen standen bei den Reklamationen im Vordergrund. Beim Fernsehen führt der "Kassensturz" die Tabelle mit 19 Reklamationen an, gefolgt von der "Tagesschau" (14) und "10vor10" (11). Beim Radio betrafen 5 Eingaben die Nachrichten und 2 die Sendung "Treffpunkt".

Fast die Hälfte der Eingaben (49 %) bemängelte, eine Sendung sei nicht sachgerecht oder politisch tendenziös. Knapp ein Viertel sah in den beanstandeten Sendungen eine Person, Vereinigung oder Firma diffamiert. Ein Fünftel bezog sich auf allgemeine Einwände oder technische Probleme. 2 Prozent der Reklamationen betrafen Gewaltdarstellungen und 1 Prozent machte eine Verletzung religiöser Gefühle geltend.

Ombudsmann Achille Casanova und seine Stellvertreterin Sylvia Egli von Matt beurteilten 27 Prozent der Beanstandungen als "berechtigt oder teilweise berechtigt". Diese Zahl liegt nur wenig über dem Durchschnitt von 24.5 Prozent der vergangenen Jahre. 7 der als begründet beurteilten Beanstandungen betrafen die Sendung "Kassensturz" vom 09. Mai 2012 über die Managed Care-Abstimmungsvorlage.

Nur 10 Beanstandungen (Vorjahr 13) wurden an die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI weitergeleitet. 4 davon betrafen Beanstandungen, welche die Ombudsstelle als "berechtigt" beurteilt hatte.

Quelle / Kontakt:

http://www.srgd.ch/medienportal/medienmitteilungen/detail/news/2013/02/07/28218-ombudsstelle-im-zeichen-der-kontinuitaet/

 

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