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DIE SRG SSR WILL DEN ZUGANG FÜR MENSCHEN MIT SINNESBEHINDERUNG VERBESSERN

DIE SRG SSR WILL DEN ZUGANG FÜR MENSCHEN MIT SINNESBEHINDERUNG VERBESSERN

09.12.2022 Die SRG SSR erneuert mit sieben Verbänden die Vereinbarung für Leistungen zugunsten von Menschen mit Sinnesbehinderung. Darin wird geregelt, welche Sendungen untertitelt, welche Inhalte transkribiert oder gebärdet werden. Das Ziel ist, die Leistungen der SRG SSR weiter auszubauen und den Zugang zu ihren Angeboten für die Betroffenen zu verbessern. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis 2027.


Bild: Lorena Singy-Bettin, Dolmetscherin Gebärdensprache, 2020 - Foto: © SRF/Oscar Alessio

Die neue Vereinbarung für Leistungen zugunsten sinnesbehinderter Menschen ersetzt die aktuell gültige Vereinbarung vom 4. September 2017, die Ende 2022 abläuft. Die SRG SSR will die Bedürfnisse sinnesbehinderter Menschen künftig noch besser abdecken und ihnen den Zugang zu audiovisuellen Inhalten noch stärker erleichtern.

Folgende Neuerungen sind in der Vereinbarung 2023-2027 festgehalten:

  • Heute untertitelt die SRG SSR 80 Prozent ihres linearen Fernsehangebots. Neu strebt sie an, bis 2027 alle im Fernsehen ausgestrahlten redaktionellen Sendungen zu untertiteln.
  • Im Online-Angebot steigert die SRG SSR ebenfalls den Anteil an untertitelten Sendungen. Dabei ist der Grad der Steigerung massgeblich von der Entwicklung automatisierter Systeme mit genügender Qualität abhängig.
  • An Sendungen mit Gebärdensprache werden bereits heute mindestens 1'000 Stunden Erstausstrahlungen angeboten. Geplant ist, bis 2027 auf 1'300 Stunden zu kommen. Priorität bei den neuen Sendungen haben politische Inhalte und Inhalte für Kinder und Jugendliche.
  • Auch bei Sendungen mit Audiodeskription ist ein Ausbau vorgesehen: Diese sollen von heute über 1'200 Stunden bis im Jahr 2027 auf 2'000 Stunden substanziell erweitert werden. Die SRG SSR verpflichtet sich, Inhalte mit Audiodeskription einzukaufen und auszustrahlen, sofern dies aus wirtschaftlicher, logistischer und qualitativer Sicht sinnvoll ist.
  • Der barrierefreie Zugang zu Websites und Apps wird kontinuierlich verbessert, neue Plattformen werden durchgehend barrierefrei entwickelt.
  • Verbesserung der Zusammenarbeit: Gemeinsam mit den Verbänden schafft die SRG SSR neu Fachgruppen, in denen qualitative Aspekte der Leistungen diskutiert, technische Neuerungen und Möglichkeiten analysiert und Betroffene direkt miteinbezogen werden sollen.

Die Verbände und die SRG SSR  treffen sich einmal jährlich, um die Umsetzung der Vereinbarung zu begleiten, zu überprüfen und allenfalls zu optimieren. Das Radio- und Fernsehgesetz von 2006 (RTVG) und die entsprechende Verordnung von 2007 (RTVV) regeln die gesetzlichen Grundlagen für das Programmangebot. Die SRG SSR übertrifft mit ihren Leistungen zugunsten der Sinnesbehinderten bereits heute die Vorgaben des Regulators, wie sie schreibt. SRG-SSR-Generaldirektor Gilles Marchand sei die Inklusion von sinnesbehinderten Menschen gerade im audiovisuellen Bereich ein grosses Anliegen: "Für uns als Service-public-Unternehmen ist es wichtig, dass unsere Inhalte für alle Menschen immer besser zugänglich werden. Aus diesem Grund bauen wir unseren heute bereits sehr guten Leistungsumfang etappenweise weiter aus und treiben auch die technologischen Entwicklungen in diesem Bereich mit Engagement voran."

Die Partnerverbände

Schweizerischer Gehörlosenbund (SGB-FFS)

Pro Audito Schweiz

Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband

Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV)

Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND)

Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder (SVEHK)

forom écoute

ots/srg/ssr

Kontakt:

https://www.srgssr.ch/de/start

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