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Analoges Kabelfernsehen: freie Programmwahl durch Netzbetreiber

Analoges Kabelfernsehen: freie Programmwahl durch Netzbetreiber

13.05.2013 Die Pflicht zur Verbreitung bestimmter Fernsehprogramme (Must-Carry-Programme) im analogen Angebot der Kabelnetze wird schrittweise aufgehoben.


Bild: Archiv

Da die überwiegende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung digitale Angebote nutzt, gilt die Verbreitungspflicht ab 2015 nur noch im digitalen Bereich.

Die angepasste Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) tritt am 1. Juni 2013 in Kraft. 



uvek

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UVEK - Analoges Kabelfernsehen: freie Programmwahl durch Netzbetreiber

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