SRG SSR zieht Admeira-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter
08.11.2016 Die SRG SSR hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Admeira eingereicht: "Dies, weil das Urteil eine präjudizielle Wirkung hat und der Einführung eines 'Popularbeschwerderechts' für Medienveranstalter gleichkäme", wie die SRG SSR heute in einer Medienmitteilung auf ihrer Webseite schreibt.
Quelle / Mehr:
Auf dieser Webseite u.a. erschienen:
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