Verteilung für Interpretinnen und Interpreten der SIG
02.06.2013 Eingabe der Meldeformulare (Sendungen 2012 plus Nachverteilung 2008) bis am 31. Juli 2013.
Haben Sie einen Sketch am Fernsehen gespielt? Wurde Ihr Konzert live am Radio übertragen? Haben Sie in einem Werbespot gespielt?
Die Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG nimmt die Leistungsschutzrechte ihrer Mitglieder und Auftraggeber gegenüber Nutzern und Dritten wahr, soweit diese nicht nach Bundesrecht durch eine konzessionierte Verwertungsgesellschaft (in der Schweiz zum Beispiel durch Swissperform) wahrzunehmen sind.
Die SIG übernimmt im Auftrag von Swissperform bestimmte Bereiche der Verteilung aus Leistungsschutzrechten an ausübende Künstlerinnen und Künstler:
- Verteilung Phono (Radio): Live-Darbietungen und nicht im Handel erhältliche Tonträger.
- Verteilung Audiovision (TV): Übrige audiovisuelle Darbietungen sowie Filmmusik und Synchronisationen.
Das Meldeformular für Engagements im Jahr 2012 muss bis am 31. Juli 2013 mit den erforderlichen Belegen bei der SIG eingereicht werden. Bei allfälliger Verspätung kann die Meldung nicht berücksichtigt werden beziehungsweise wird sie erst in der Nachverteilung berücksichtigt.
sig
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