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VIELFALT DER KULTURELLEN AUSDRUCKSFORMEN: ZWEITER STAATENBERICHT DER SCHWEIZ AN DIE UNESCO

VIELFALT DER KULTURELLEN AUSDRUCKSFORMEN: ZWEITER STAATENBERICHT DER SCHWEIZ AN DIE UNESCO

23.09.2016 Der Bundesrat hat den zweiten Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet. Der Bericht umfasst die Periode 2012-2016. Er zeigt Best Practice-Beispiele in der Förderung der Vielfalt auf und nennt künftige Herausforderungen. Die nächste Bilanz ist für 2020 vorgesehen.


Foto: parlamentsdienste.ch

Der Staatenbericht vermittelt einen Überblick über die zwischen 2012 und 2016 getroffenen Massnahmen der Schweiz zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen auf nationaler und internationaler Ebene. Im Fokus stehen insbesondere die Digitalisierung, die Achtung von Grundrechten, die kulturelle Teilhabe von Frauen und Jugendlichen sowie Projekte im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und der nachhaltigen Entwicklung.

Der Bericht nennt beispielsweise Projekte wie die Plattform «Helvetiarockt» für Musikerinnen oder die «Jugendkulturpauschale» des Kantons
Basel-Stadt, die Projekte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 30 Jahre unterstützt. Der Bericht präsentiert auch die Aktivitäten der Stiftung Hirondelle, die sich für die Medienfreiheit in Krisengebieten einsetzt, oder das Programm «Kulturprozent», dank dem 1 % im Budget der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA für Kunst und Kultur eingesetzt werden kann.

Der Bericht wurde erstellt auf der Grundlage einer Konsultation von Kantonen, Städten und der Zivilgemeinschaft sowie einer öffentlichen Tagung, die vom Bundesamt für Kultur (BAK) und dem UNESCO-Lehrstuhl für Menschenrechte und Demokratie der Universität Freiburg organisiert wurde. Verschiedene Organisationen konnten auf diese Weise ihre Anliegen einbringen.

Die UNESCO-Konvention vom 20. Oktober 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wurde im Jahr 2008 von der Schweiz ratifiziert. Ziel der Konvention ist die internationale Anerkennung der Besonderheit kultureller Güter und Dienstleistungen als Träger von Sinn und Identität.

Mit der Ratifizierung der Konvention hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung zu erstellen. Die Berichte ermöglichen den Vertragsstaaten, Erfahrungen auszutauschen und so die Umsetzung der Konvention weiterzuentwickeln.

Die Resultate fliessen in den nächsten UNESCO-Weltbericht zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ein, der erstmals im Dezember 2015 veröffentlicht wurde.

adm

Mehr:

http://www.bak.admin.ch/themen/04118/04119/05716/index.html?lang=de

Kontakt:

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

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