Verwertungsgesellschaften legen Rekurs gegen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ein und gehen vor Bundesgericht
17.06.2012 Die Schweizer Verwertungsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM ergreifen Rekurs gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 15. Mai 2012 und ziehen den Entscheid weiter ans Bundesgericht.
Bild: Bundesverwaltungsgericht Bern - Foto: Wikipedia, Sandstein, http://de.wikipedia.org
Das Gericht hatte insbesondere entschieden, die Gesellschaften hätten fälschlicherweise eine Urheberrechtsentschädigung für Fernseh- und Radioempfang in vermieteten Ferienwohnungen einkassiert.
Auch dürften die Gesellschaften gemäss BVGer eine geplante Entschädigung für den Empfang von Sendungen in Spital- und Hotelzimmern nicht fordern.
Die Verwertungsgesellschaften halten an ihrer Tarifauslegung fest und ziehen den Entscheid weiter ans Bundesgericht.
mgt
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