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Rückgabe von antiken Münzen an die serbische Regierung

Rückgabe von antiken Münzen an die serbische Regierung

27.05.2014 Ungefähr 150 antike Münzen aus dem Römischen Reich wurden an Serbien zurückgegeben. Die Münzen wurden im Jahr 2011 von einem serbischen Staatsangehörigen illegal in die Schweiz eingeführt. Die Rückgabe wurde begleitet von der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur (BAK).


Foto: © BAK

Am 27. Mai 2014 wurden die Münzen an einem offiziellen Anlass in Anwesenheit der Direktorin des Bundesamtes für Kultur, Isabelle Chassot, dem serbischen Botschafter in der Schweiz, Dr. Milan St. Protić, übergeben.

2011 hat die Basler Zollfahndung diesen Schmuggel aufgedeckt. Die aus Raubgrabungen stammenden Münzen wurden illegal aus Serbien ausgeführt und waren für den Verkauf in der Schweiz via Internet bestimmt. Es handelt sich um ungefähr 150 Münzen aus der römischen Kaiserzeit (2. bis 4. Jahrhundert n. Chr.). Die meisten sind Bronzemünzen aus dem 4. Jahrhundert, der Fund umfasst jedoch auch einige Antoniniane aus dem 3. Jahrhundert und Asse aus dem 2. Jahrhundert.

BAK: "Diese Rückgabe unterstreicht die gute Zusammenarbeit zwischen Serbien und der Schweiz, die beide die UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut unterzeichnet haben. Sie konkretisiert das gemeinsame Engagement der beiden Staaten für den Schutz des beweglichen kulturellen Erbes."

Der Bund erhält und schützt das Kulturerbe

Mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) am 1. Juni 2005 will der Bund einen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes der Menschheit leisten und Diebstahl, Plünderung sowie illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern.

Wer ein Kulturgut überträgt, muss sich vorher vergewissern, dass dieses nicht gestohlen wurde oder dem Eigentümer gegen seinen Willen abhanden gekommen ist, wie dies beispielsweise bei einer Raubgrabung der Fall ist. Kulturgüter müssen am Zoll als solche und mit ausführlichen Angaben deklariert werden.

Dank dem KGTG konnte die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des BAK in bisher über hundert Fällen fehlender oder falscher Einfuhrdeklarationen eingreifen, die vom Schweizer Zoll gemeldet wurden. Dies hat in 67 Fällen zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt.

bak

Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des BAK zur Verfügung:

www.bak.admin.ch/kgt

https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=53145

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