Finanzhilfen für Projekte zur Erhaltung des gefährdeten beweglichen kulturellen Erbes
11.04.2013 Das Bundesamt für Kultur (BAK) schreibt im Rahmen des Kulturgütertransfergesetzes Finanzhilfen für Projekte zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes der Menschheit aus, welches gefährdet ist. Gesuche für das erste Semester können bis am 15. Mai 2013 und für das zweite Semester bis am 31. Oktober 2013 bei der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur eingereicht werden.
Foto: bak
Der Bund unterstützt mit Finanzhilfen Projekte Dritter zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes der Menschheit. Solche Projekte dienen der treuhänderischen Aufbewahrung besonders gefährdeter Kulturgüter im Krisenfall oder den Bestrebungen zum Erhalt des beweglichen kulturellen Erbes der Menschheit.
Der Bund erbringt mit Finanzhilfen im Rahmen des Kulturgütertransfergesetzes einen Beitrag zur Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970, welche die Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut bezweckt.
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