Die Schweiz legt ihren ersten periodischen Bericht über das immaterielle Kulturerbe vor
15.12.2014 Der Bundesrat hat am 28. November 2014 den ersten periodischen Staatenbericht der Schweiz über die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz verabschiedet. Der Text wird heute an die UNESCO übergeben. Die Zwischenbilanz ist positiv.
Foto: bak
Am 20. März 2008 hat die Schweiz das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des
immateriellen Kulturerbes ratifiziert. Die Vertragsstaaten verpflichteten sich
damit, regelmässig einen periodischen Bericht zur Umsetzung des Übereinkommens
zu erstellen. Diese Berichte informieren über die Massnahmen zur Bewahrung des
immateriellen Kulturerbes in den Vertragsstaaten, insbesondere in Bezug auf
gesetzliche und reglementarische Bestimmungen. Ausserdem dienen sie dem
Austausch von Erfahrungen und erfolgreichen Praktiken zwischen den
Vertragsstaaten und dokumentieren den Stand der Umsetzung des Übereinkommens.
Der erste Bericht der Schweiz stellt eine konsequente Umsetzung des
Übereinkommens auf nationaler und kantonaler Ebene fest. Die Bilanz der ersten
sechs Jahre nach der Ratifizierung ist ermutigend. Dem Bericht liegt ausserdem
ein von der Schweizerischen UNESCO-Kommission in Auftrag gegebener Anhang bei,
der die Standpunkte der Zivilgesellschaft zu dieser Thematik wiedergibt.
Zu den Umsetzungsmassnahmen des Bundes gehörte auch die Erarbeitung einer Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz, die in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellt wurde. Die darin erfassten 167 Traditionen sind auf einer fünfsprachigen Internetplattform mit Texten, Tonaufnahmen und Bildern dokumentiert:
http://www.lebendige-traditionen.ch
Um die Vermittlung von handwerklichem Fachwissen zu gewährleisten und zu
verstärken, wurden spezifische Unterstützungsbeiträge vergeben, namentlich an
das Kurszentrum des Schweizerischen Freilichtmuseums Ballenberg. Neben den
Massnahmen des Bundes dokumentiert der periodische Bericht auch die zahlreichen
Projekte der Kantone, wie das neue Gesetz des Kantons Waadt über das bewegliche
und immaterielle Kulturerbe oder das gemeinsame Inventar der Kantone Aargau und
Solothurn. Diese Beispiele illustrieren die grosse Beachtung, die dem
Übereinkommen in der Schweiz zuteil geworden ist.
adm
Der erste periodische Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Übereinkommens über die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ist auf folgender Internetseite einsehbar:
http://www.bak.admin.ch/kulturerbe/04335/04341/05318/index.html?lang=de
Mehr:
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=55672
Kontakt:
David Vitali, Leiter Sektion Kultur und Gesellschaft, +41 58 465 70 19, david.vitali@bak.admin.ch
Julia Dao, Internationales, Sektion Kultur und Gesellschaft, +41 58 463 72 60, julia.dao@bak.admin.ch
Bundesamt für Kultur