DIE BASLER FASNACHT KANDIDIERT FÜR DIE AUFNAHME INS IMMATERIELLE KULTURERBE DER UNESCO
31.03.2016 Die Kandidatur der Basler Fasnacht wurde heute offiziell bei der UNESCO für die Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht. Nach dem Winzerfest von Vevey handelt es sich um die zweite Schweizer Kandidatur. Der Entscheid des Zwischenstaatlichen Komitees wird im November 2017 publik gemacht.
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Die Basler Fasnacht wurde vom Bundesamt für Kultur (BAK) bei der UNESCO zur Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht.
Die auch weit über die Kantons- und Landesgrenzen
hinaus bekannte Veranstaltung ist gemäss BAK ein seltenes Beispiel für eine
protestantische Fasnacht: " Während der 'drei scheenschte Dääg' wird munter
gespottet über die Absurditäten, Unzulänglichkeiten und Fehltritte der Politik
und der lokalen, nationalen und internationalen Gesellschaft."
Die Basler Fasnacht sei eine besonders reiche Tradition, die mehrere Bereiche
und Aspekte des immateriellen Kulturerbes abdecke: Musik (Trommeln, Pfeifen,
Guggenmusiken), mündliche Ausdrucksformen (Schnitzelbänke, Gebrauch der
Mundart) und Handwerk (Zuglaternen, Larven, Kostüme). "Sie ist ein kulturelles
Ereignis, das für die Basler Bevölkerung eine zentrale Rolle einnimmt", so das BAK.
Die Kandidatur wird aufgrund von fünf Kriterien bewertet, die für alle Kandidaturen bei der UNESCO gelten: ihre Übereinstimmung mit der Definition des immateriellen Kulturerbes, ihr Beitrag zur Sichtbarkeit der Thematik, die Qualität der vorgeschlagenen Bewahrungsmassnahmen, die Beteiligung der betreffenden Gemeinschaft und die Eintragung in eine Inventarliste.
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