Das Bundesamt für Kultur (BAK) und die neuen Herausforderungen
28.06.2011 Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat im vergangenen Jahr neben der Vorbereitung der ersten Kulturbotschaft zahlreiche weitere Projekte auf Kurs gebracht. Das BAK hat heute Morgen seine Jahresmedienkonferenz abgehalten, um über einige der wichtigsten aktuellen Themen zu informieren.
Bild: Pfahlbauten (Zugersee) © Amt für Städtebau/Unterwasserarchäologie Zürich
Die Öffentlichkeit reagierte auf die Lancierung eines schweizerischen Inventars der lebendigen Traditionen mit grossem Enthusiasmus. Nachdem die Pfahlbauten in die renommierte Welterbeliste der Unesco aufgenommen worden sind, setzt sich die Schweiz im Welterbekomitee weiter für eine langfristige Bewirtschaftung dieser Stätten ein.
Das Kulturförderungsgesetz tritt am 1. Januar 2012 zusammen mit der Finanzierungsbotschaft über die kulturellen Aktivitäten des Bundes in den nächsten vier Jahren in Kraft. Die erste Kulturbotschaft für die Periode 2012-2015 wurde im Juni im Ständerat debattiert und verabschiedet. Die Kleine Kammer möchte die Kultur im betreffenden Zeitraum mit weiteren 30 Millionen unterstützen. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat, wo es voraussichtlich in der Herbstsession behandelt wird.
Auf der Grundlage des Kulturförderungsgesetzes richtet das BAK seine
Förderungspolitik neu aus. Es gestaltet die eidgenössischen Preise und
Auszeichnungen und bezieht neue Sparten wie die Literatur, den Tanz, das
Theater und die Musik mit ein. Die Bereiche Kunst und Design werden
weitergeführt und neu positioniert. So hat das BAK in Zusammenarbeit mit dem
Design Preis Schweiz insbesondere die Plattform www.swissdesignawards.ch
entwickelt.
Die prähistorischen Pfahlbaustätten um die Alpen sind auf die Liste des
Welterbes der Unesco aufgenommen worden. Das BAK, das diese transnationale
Kandidatur geleitet hat, freut sich über die Anerkennung und deren positive
Auswirkungen auf die Erhaltung dieser wenig bekannten Stätten. Die Schweiz ist
seit 2008 im Welterbekomitee der Unesco und möchte die langfristige Verpflichtung
bekräftigen, die mit dem Eintrag in die Welterbeliste für die Staaten verbunden
ist.
Das immaterielle Kulturerbe ist fester Bestandteil der Kultur und wird als einer der Schwerpunkte des kulturellen Engagements des Bundes betrachtet. Im vergangenen September startete das BAK eine Erhebung der lebendigen Traditionen der Schweiz. Die Kantone waren aufgerufen, sich an diesem Projekt zu beteiligen. Nicht weniger als 387 Vorschläge unterschiedlichster Natur wurden eingereicht, von den Processioni storiche di Mendrisio bis zur gelebten Zweisprachigkeit in Biel. Bis kommenden Herbst werden nun rund 170 Vorschläge ausgewählt, die Teil eines grossen Inventars lebendiger Traditionen der Schweiz werden sollen, wobei dieses Inventar im Lauf der Zeit ergänzt werden kann.
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Kontakt:
Anne Weibel
Leiterin Kommunikation, Bundesamt für Kultur, T 031 322 79 85, P 079 662 05 21, E anne.weibel@bak.admin.ch