Bilaterale Kulturgütervereinbarung zwischen der Schweiz und Kolumbien tritt in Kraft
04.08.2011 Zu Gunsten des beweglichen kulturellen Erbes
Die Vereinbarung zu Gunsten des beweglichen kulturellen Erbes zwischen der Schweiz und Kolumbien tritt heute in Kraft.
Damit verbessert sich der Schutz von archäologischen Altertumsfunden bis ca. 1500 n. Chr., die besonders von Plünderungen betroffen sind.
Die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur ist für den Vollzug in der Schweiz verantwortlich.
Bundesamt für Kultur
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