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THEMEN: DISKRIMINIERUNG, WAHRHEITSSUCHE, ANHÖREN BEI SCHWEREN VORWÜRFEN, BERICHTIGUNG

THEMEN: DISKRIMINIERUNG, WAHRHEITSSUCHE, ANHÖREN BEI SCHWEREN VORWÜRFEN, BERICHTIGUNG

17.08.2021 Drei neue Stellungnahmen des Schweizer Presserates


Presserat zu Gastbeitrag auf "Inside Paradeplatz": Klischees über Juden verbreitet (Stellungnahme 49/2021)

Dokument

49_2021_X_c_Inside_Paradeplatz_Stn.pdf
PDF - 75 kB

Parteien: X. c. "Inside Paradeplatz"

Thema: Diskriminierung

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung:

Der Presserat weist eine Beschwerde gegen das Finanzportal "Inside Paradeplatz" knapp ab. Dabei hatte der Presserat zu beurteilen, wo die Grenze zu ziehen ist zwischen dem Recht auf freie Meinungsäusserung und dem Diskriminierungsverbot gemäss Journalistenkodex.

Konkret ging es um den im Februar 2021 publizierten Gastbeitrag "Kein Platz mehr für Juden im Saas Tal" von PR-Berater Klaus J. Stöhlker. Die Beschwerdeführerin monierte, der Text verstosse gegen den Kodex, weil Stöhlker unzählige Anspielungen auf "die Juden" mache und gängige Klischees und Stereotype wiederhole.

Der Presserat kam zum Eindruck, dass Stöhlker einige der von ihm aufgezählten antisemitischen Stereotype teilt, da er sich an keiner Stelle von ihnen distanziert. Dennoch weist das medienethische Gremium die Beschwerde ab. Dies aus drei Gründen: Erstens sieht sich der Presserat nicht als Hüter der "politischen Korrektheit". Zweitens gehört die Verteidigung des Rechts auf freie Meinungsäusserung zu seinen vornehmsten Aufgaben. Drittens sieht er das Diskriminierungsverbot jeweils nur dann als verletzt an, wenn die diskriminierenden Äusserungen eine gewisse Mindestintensität erreichen. Die von Stöhlker reproduzierten Klischees erreichen diese Mindestintensität knapp nicht, auch wenn sein Text - gewollt oder ungewollt - diskriminierende Züge trägt. Allerdings verknüpft der Presserat die Abweisung der Beschwerde mit einer Empfehlung an "Inside Paradeplatz": Das Portal soll künftig bei Diskriminierungsfragen mehr journalistische Sorgfalt walten lassen.

"bz" berichtete korrekt über Zullwils Geldnot (Stellungnahme 50/2021)

Dokument:

50_2021_X_c_bz_Basel_Stn.pdf
PDF - 84 kB

Parteien: X. c. "bz - Zeitung für die Region Basel"

Thema: Wahrheitssuche / Anhören bei schweren Vorwürfen

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die "bz - Zeitung für die Region Basel" und weitere Titel der CH-Regionalmedien abgelehnt. Im Bericht über die Gemeinde Zullwil ging es auch um ausstehende Perimeterbeiträge, die ein betroffener Einwohner bis vor Bundesgericht angefochten hatte. Gemäss seiner Beschwerde an den Presserat sah dieser im Bericht die Wahrheitspflicht verletzt. Die Sache werde so dargestellt, als ob er alleine für die Finanzprobleme verantwortlich sei. Zudem sei er als Person identifizierbar gewesen und es entstehe der Eindruck, dass er von den politisch aktiven Mitgliedern eines "Familien-Clans" geschützt werde. Zu diesen Vorwürfen habe man ihn nicht angehört.

Laut Entscheid des Presserats wird der Artikel der Komplexität des Sachverhalts zwar nicht vollumfänglich gerecht, aber die Wahrheitspflicht ist nicht verletzt. Ebenso war die Anonymisierung ausreichend, da der Name des Einwohners nicht genannt wurde. Seine Anhörung war laut Presserat nicht zwingend, da im Artikel keine schweren Vorwürfe erhoben wurden. Die Redaktion konnte zudem belegen, dass sie mehrfach versucht hatte, telefonisch Kontakt mit ihm aufzunehmen.

Rüffel für "Aargauer Zeitung": Presserat kritisiert diskriminierende Schlagzeile (Stellungnahme 51/2021)

Dokument:

51_2021_X_c_AZ_Stn.pdf
PDF - 70 kB

Parteien: X. c. "Aargauer Zeitung"

Themen: Diskriminierung / Berichtigung

Beschwerde gutgeheissen

Zusammenfassung:

Wenn eine 66-jährige hoch qualifizierte Frau im Titel eines Berichts nur mit "Diese Grossmutter" charakterisiert wird, ist dies diskriminierend. Das Gleiche würde von einem Mann in gleichen Verhältnissen nicht geschrieben.

Die "Aargauer Zeitung" betitelte einen Beitrag über die Ernennung der neuen WTO-Generaldirektorin Ngozi Okonjo-Iweala so: "Diese Grossmutter wird neue Chefin der Welthandelsorganisation". Untertitel: "Die Nigerianerin Ngozi Okonjo-Iweala hat riesige Probleme zu bewältigen. Mindestens kommunikativ wird sie das problemlos meistern". Im Text wird korrekt erwähnt, dass die Nigerianerin eine Ausbildung an der renommierten Harvard-Universität absolviert hat und dass sie Finanz- und Aussenministerin von Nigeria war. Ebenso , dass sie jüngst in den Verwaltungsrat von "Twitter" berufen worden sei.

Der Presserat befand, dass zwar nicht klar sei, ob die Reduzierung auf "Grossmutter" in der Schlagzeile in einem diskriminierenden Zusammenhang mit ihrer Hautfarbe zu sehen ist. Klar sei aber, dass bei einem männlichen 66-jährigen ehemaligen Finanz- und Aussenminister eines 200-Millionen-Volkes die gleiche Schlagzeile: "Grossvater wird WTO-Generaldirektor" nicht vorstellbar wäre. Deshalb bewertet der Rat die Schlagzeile als diskriminierend aufgrund des Geschlechts.

ots

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