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Drei Beschwerden

Drei Beschwerden

22.04.2011 Drei Stellungnahmen des Schweizer Presserates


Nr. 8/2011: Wahrheit / Entstellung von Tatsachen / Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen (Schweizerischer Verein homöopathischer Ärztinnen und Ärzte c. «Das Magazin») - Stellungnahme des Presserates vom 17. Februar 2011

1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.

2. Mit der Veröffentlichung der Behauptung «Es gibt keine einzige Studie, welche die Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln beweisen würde» im Editorial der Ausgabe 29/2010 hat «Das Magazin» die Ziffern 1 (Wahrheit) und 3 (Entstellung von Tatsachen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.

3. Darüber hinausgehend wird die Beschwerde gegen «Das Magazin» abgewiesen.

4. «Das Magazin» hat die Ziffer 7 der «Erklärung» (sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen) nicht verletzt.

Nr. 9/2011: Menschenwürde / Opferschutz (X. c. «20 Minuten») - Stellungnahme des Presserates vom 17. Februar 2011

1. Die Beschwerde wird gutgeheissen

2. «20 Minuten» hat am 5. Oktober 2010 mit der Illustration des Artikels «Kind angeklebt - Mutter muss in Knast» mit Bildern, das ein misshandeltes Kind als wehrloses Objekt zeigt, die Ziffer 8 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Menschenwürde; Opferschutz) verletzt.

Nr. 10/2011: Nichtdeklariertes Symbolbild / Wahrheit / Entstellte Informationen (Minelli/Luley c. «SonntagsBlick») - Stellungnahme des Presserates vom 16. März 2011

«SonntagsBlick» täuscht Leser mit Symbolbild

Der Schweizer Presserat rügt den «SonntagsBlick», weil er ein Symbolbild nicht als solches deklarierte. Die Zeitung hatte am 12. September 2010 den Artikel «Verhaftet nach Freitod» über den Suizid eines Briten in Zürich veröffentlicht. Er war mit Unterstützung der Sterbehilfeorganisation Dignitas aus dem Leben geschieden. Die Redaktion bebilderte den Bericht mit dem Foto eines anderen Engländers, der mit Dignitas Suizid begangen hatte, gab in der Bildunterschrift aber vor, es handle sich um ersteren.

Darauf gingen beim Presserat zwei Beschwerden von Dignitas-Leiter Ludwig A. Minelli und eines weiteren Mitarbeiters seiner Organisation gegen den «SonntagsBlick» ein. Der Rat gab ihnen Recht. Mit der Legende, die den vollen Namen des Briten nannte, täuschte der «SonntagsBlick» seine Leserschaft und verletzte den Journalistenkodex. Denn Journalisten sollten Symbolbilder, die nicht direkt mit dem Textinhalt zu tun haben, eindeutig kennzeichnen.

Bei weiteren Textpassagen, die der Dignitas-Mitarbeiter als falsch oder irreführend bemängelte, wies der Presserat die Beschwerde mit einer Ausnahme ab. Im Artikel hatte es geheissen, der Sarg des Verstorbenen sei nach England transportiert worden. In Wahrheit hat Dignitas den Briten in Zürich eingeäschert. Damit verstiess «SonntagsBlick» auch gegen die Wahrheitspflicht.

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Kontakt:

http://www.presserat.ch/positions.htm

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