Beschwerde gegen "Tages-Anzeiger" gutgeheissen
03.05.2011 Stellungnahme des Schweizer Presserats vom 15. April 2011
Nr. 14/2011: Wahrheits- und Berichtigungspflicht (Verein gegen Tierfabriken c. «Tages-Anzeiger») - Stellungnahme des Schweizer Presserats vom 15. April 2011:
1. Die Beschwerde wird gutgeheissen.
2. Der «Tages-Anzeiger» hat mit der Veröffentlichung des Berichts «Neue Regeln für die Lizenz zum Töten» vom 1. Dezember 2010 und der darin enthaltenen Aussage «Ohne vorherige Betäubung darf in der Schweiz - anders als in der EU, die Juden und Muslimen das rituelle, betäubungslose Töten erlaubt - kein Tier geschlachtet werden» die Ziffer 1 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Wahrheit) verletzt.
3. Da die Redaktion es unterliess, die Falschmeldung auch in der Printausgabe zu korrigieren, hat sie die Ziffer 5 der «Erklärung» (Berichtigung) verletzt.
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