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"Berater beschuldigt, aber nicht angehört" /// "Tamoil schiesst Eigentor"

"Berater beschuldigt, aber nicht angehört" /// "Tamoil schiesst Eigentor"

29.04.2014 Zu zwei neuen Stellungnahmen des Schweizer Presserats


"Berater beschuldigt, aber nicht angehört" --- Presserat betont: Anonyme und sachlich nicht gerechtfertigte Anwürfe sind zu unterlassen.

Am 12. September 2013 publizierte «20 minutes en ligne» den Artikel «Ce coach en entreprise est un filou sans le sou» («Dieser Unternehmensberater ist ein mittelloser Schwindler»). Die Gratiszeitung greift darin von Geschäftsleuten erhobene Vorwürfe gegen den Berater auf, ohne dessen Namen zu nennen. Anonym zitiert sie die Wirtin eines Bistros in Yverdon, die es bereut, seine Dienste in Anspruch genommen zu haben, nachdem sie festgestellt hat, wie viel Geld sie durch ihn verloren hat («ein grosses finanzielles Loch»). Vier weitere nicht mit Namen genannte Gewerbetreibende bestätigen dieses Urteil und bezeichnen den Unternehmensberater als «wenig empfehlenswerten Scharlatan», «grossen Manipulator» sowie als «mittellosen Schwindler». Der beschuldigte Fünfzigjährige wird mit den Worten zitiert, er sei Opfer von Repressalien. Ihm wird indes keine Gelegenheit gegeben, sich zu den ihm zur Last gelegten finanziellen Verlusten zu äussern.

Der Presserat hat die Beschwerde in den wesentlichen Punkten gutgeheissen. Der Artikel verstösst insbesondere gegen Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten». Denn er liest sich wie eine Aneinanderreihung von anonymen und sachlich nicht gerechtfertigten Anschuldigungen. Verletzt wurde zudem das Anhörungsrecht des Beschuldigten. Die Redaktion hätte dem Berater die Möglichkeit einräumen müssen, zu den schweren Vorwürfen Stellung zu nehmen. Ausserdem hätte der Journalist den mit Medien unerfahrenen Berater informieren müssen, dass er das Recht hat, seine Zitate vor der Publikation vorgelegt zu erhalten.

"Tamoil schiesst Eigentor - Sich weigern, einer Zeitung Informationen herauszugeben und diese anschliessend kritisieren?" --- Der Presserat weist eine Beschwerde von "Tamoil" ab.

Im Mai 2013 publizierte die Westschweizer Zeitung «Le Temps» einen Artikel über die Umweltbelastung, welche die Raffinerie Tamoil in Collombey VS verursacht. Zuvor hatte die Journalistin die Direktion mehrmals gebeten, Stellung zu nehmen. Tamoil antwortete mit allgemeinen Ausführungen, ohne je konkrete Zahlen zu nennen. Die Firma vereitelte überdies, dass der Kanton aktuelle Zahlen herausgab. Nach der Publikation rief Tamoil den Presserat mit dem Hauptargument an, die Zahlen im Artikel seien veraltet und gäben die aktuelle Situation nicht korrekt wieder.

In seinem Entscheid erinnert der Presserat die Beschwerdeführerin daran, dass der Journalistenkodex den Medienschaffenden auch das Recht auf freien Zugang zu allen Informationsquellen gibt. Und sie die Freiheit haben, unbehindert alle Tatsachen von öffentlichem Interesse zu ermitteln. Zwar kann der Titel des «Le Temps»-Artikels im Präsens nahelegen, die beschriebene Umweltbelastung entspreche dem aktuellen Stand. Jedoch nannte der Artikel gleich zu Beginn die Quelle der genannten Zahlen sowie Tamoils Weigerung, aktuelle Daten herauszugeben. Auch die anderen gegen die Zeitung erhobenen Vorwürfe erachtete der Presserat als unbegründet; insbesondere jenen, «Le Temps» habe die Informationsquelle nicht genannt.

ots

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