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CHARTA VON IMPRESSUM, DEN FOTOJOURNALISTEN UND DEN MUSIKFESTIVALS

CHARTA VON IMPRESSUM, DEN FOTOJOURNALISTEN UND DEN MUSIKFESTIVALS

01.07.2016 impressum, der grösste Berufsverband von Medienschaffenden der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein, berichtet: "Kurz vor dem Startschuss für die Musikfestivals in der Schweiz konnten die Verhandlungen mit den Festivalbetreibern über die Arbeitsbedingungen der FotojournalistInnen erfolgreich abgeschlossen werden."


Bild: Paléo Festival Nyon, Hauptbühne, 2008 - Foto: Ch-info.ch - CC-Lizenz: Attribution-Share Alike 3.0 Unported - Zur Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Festival_nyon_2008_Hauptb%C3%BChne117.JPG

"In einem Umfeld, in dem die mediale Verarbeitung von Live-Musik komplexer geworden ist, wurde die Charta einvernehmlich und in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden rund um Fotografie und Medien (auf Initiative von impressum hin) und den Westschweizer Musikfestivals (insbesondere dem Paléo Festival und dem Montreux Jazz Festival) ausgehandelt. Ziel war es, die professionellen Beziehungen und das harmonische Arbeitsumfeld zu erhalten, sowie gemeinsam eine optimale Abdeckung in den Medien zu gewährleisten. Beide Seiten verpflichten sich, in diesem Sinne zu handeln."

(Auszug aus dem Vorwort der Charta, die bislang nur in französischer Sprache vorliegt).

Vergangenen Sommer hatten der Verband impressum und die Sektion der FotojournalistInnen auf die immer schlechter werdenden Arbeitsbedingungen hingewiesen. Es war insbesondere im Rahmen des Paléo Festivals in Nyon und des Montreux Jazz Festival zu Problemen gekommen.

In der Folge haben sich impressum und die Schweizer FotojournalistInnen der Angelegenheit angenommen und während eines Jahres mit dem Paléo Festival Nyon und dem Montreux Jazz Festival intensive Verhandlungen geführt, damit die zuletzt eingeführten Einschränkungen nicht noch weiter ausgedehnt oder zu einer unumstösslichen Gewohnheit werden, sondern die FotografInnen die Festivals im Sommer 2016 umfassend abdecken können.

Der Vorstoss wird von der ganzen Branche unterstützt, so auch von den Verlegern, welche Mitglied des Westschweizer Verlegerverbandes Médias Suisses sind.

Das Dokument ruft insbesondere in Erinnerung, dass sich die Arbeit der FotojournalistInnen auf die Pressefreiheit und die Erklärung der Pflichten und Rechte der JournalistInnen stützt. Akkreditierte ReporterInnen können grundsätzlich mindestens während der ersten drei Stücke der KünstlerInnen Bilder aufnehmen. Auf der anderen Seite verpflichten sich die Festivals, angemessene Bereiche zur Verfügung zu stellen, damit die FotografInnen ihre Arbeit optimal ausüben können. Weiter verpflichten sich die Festivals, sich bei den KünstlerInnen dafür einzusetzen, dass diese kein Einsichtsrecht, keine teilweise oder ganze Abtretung der Bildrechte sowie keine zeitliche Beschränkung für die Verwendung der Fotografien verlangen. Daneben sind weitere Bedingungen vorgesehen.

Die Verhandlungen konnten in einem Klima der Kooperation geführt werden. Die Charta erlaubt es insbesondere, die von den FotografInnen seit Jahren beobachtete, schleichende Entwicklung einzudämmen, die Bilder und das Image immer weiter und um jeden Preis kontrollieren zu wollen.

Die Charta wurde unterzeichnet von den Festivals, impressum und seiner Sektion der FotojournalistInnen sowie von Médias Suisse und der Vereinigung der Schweizer Berufsfotografen USPP.

Dominique Diserens

Quelle:

http://www.impressum.ch/impressum-de/i-news/i-Info/2016/1606/photographes_festivals.html

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