Bertelsmann unterliegt Düggelin
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19.03.2011 Aus dem Newsletter 11/2011 des Schweizer Buchhandels vom 17. März 2011
Bertelsmann muss an den ehemaligen Besitzer des Faksimile Verlags, Urs Düggelin, 670'000 Franken Konventionalstrafe zahlen. Zu diesem Urteil kam das Zürcher Handelsgericht, wie die NZZ berichtet.
Bilder oben: http://www.faksimile.ch/welcome_d.php
Düggelin hatte 2006 den Luzerner Faksimile Verlag an Bertelsmann verkauft, mit der Auflage, für mindestens drei Jahre den Standort beizubehalten. Aber schon nach acht Monaten hatte Bertelsmann mehreren Mitarbeitern gekündigt, worauf Düggelin geklagt hat.
Von ehemals 26 Arbeitsplätzen sind zwei übriggeblieben. Der Verlag wurde in die Bertelsmann-Tochter Wissenmedia GmbH transferiert.
Das Gericht hat die Konventionalstrafe von 1 Million allerdings reduziert, weil die Verlagerung gegen Ende der Schutzfrist erfolgt sei.
Ehemalige Mitarbeiter von Faksimile haben sich in der Zwischenzeit mit dem Quaternio Verlag in Luzern selbständig gemacht.
sb
Kontakt:
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Bild: http://www.quaternio.ch/