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NATIONALRÄTIN PRISKA WISMER ALS PRÄSIDENTIN DER IG VOLKSKULTUR NOMINIERT

NATIONALRÄTIN PRISKA WISMER ALS PRÄSIDENTIN DER IG VOLKSKULTUR NOMINIERT

29.12.2020 Der Vorstand der IG Volkskultur Schweiz (IGV) hat anlässlich seiner Jahresschlusssitzung die Geschäfte der ordentlichen Vereinsversammlung 2021 besprochen und die Nominationen für zwei vakante Präsidien vorgenommen. Mit der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia wurde die Leistungsvereinbarung 2021-2024 abgeschlossen.


Bild: Nationalrätin Priska Wismer - Foto: ©  https://www.parlament.ch/de/biografie/priska-wismer-felder/4305

31. ordentliche Vereinsversammlung 2021

Die am 26. Februar 2021 vorgesehene Vereinsversammlung kann infolge Corona-Pandemie nicht vor Ort in Aarburg abgehalten werden. Somit sollen die statutarischen Geschäfte auf dem schriftlichen Weg abgewickelt werden. Der IGV-Vorstand genehmigte die Rechnung 2020 und das Budget 2021. Die Dokumente zur Vereinsversammlung werden zusammen mit dem Jahresbericht und den Abstimmungsunterlagen allen IGV-Mitgliedern rechtzeitig zugestellt.

Zwei vakante Präsidien neu besetzen

Im Juni 2020 ist der IGV-Präsident Albert Vitali gestorben. Der Tod hinterlässt bei der IGV eine schmerzliche Lücke. Der Vorstand freut sich, in der Person der Luzerner Nationalrätin Priska Wismer eine qualifizierte Nachfolgerin für das vakante IGV-Präsidium gefunden zu haben: "Die verheiratete Lehrerin, Bäuerin und Mutter von fünf Töchtern ist als aktive Jodlerin mit der Basis unserer Volkskultur eng verbunden", schreibt der IGV-Vorstand. Der Vorstand nominierte zuhanden der Vereinsversammlung Priska Wismer als neue IGV-Präsidentin und Christian Klucker an Stelle des zurückgetretenen Hansruedi Spichiger zum Präsidenten der Vergabekommission.

Neuerungen beim Volkskultur-Fonds

Die IGV verwaltet im Auftrag der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia seit 2013 den Volkskulturfonds. Von diesem Fonds, der aktuell jährlich mit 100'000 Franken ausgestattet ist, können auf Antrag Unterstützungsbeiträge geltend gemacht werden. Mit Pro Helvetia konnte nun eine weitere Leistungsvereinbarung für die Jahre 2021-2024 abgeschlossen werden.

Ab Januar 2021 können Unterstützungs-Gesuche mit einer Antragssumme bis und mit 10'000 Franken laufend, spätestens jedoch bis acht Wochen vor Projektstart eingereicht werden, die innert sieben Wochen nach Einreichung abschliessend entschieden werden.

Für Gesuche mit einer Antragssumme über 10'000 Franken gelten die Eingabetermine per 1. März, 1. Juni, 1. September oder 1. Dezember, die mindestens acht Wochen vor Projektstart liegen müssen.

Die Gesuchunterlagen sind einfach auszufüllen und alle Details unter 

www.volkskultur.ch 

einsehbar.

cp

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