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Daniel Leutenegger, Rathausgasse 18, CH-3011 Bern, www.ch-cultura.ch

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UNTERSTÜTZUNG FÜR DAS VERFASSEN EINES HUMORISTISCHEN BÜHNENWERKS

UNTERSTÜTZUNG FÜR DAS VERFASSEN EINES HUMORISTISCHEN BÜHNENWERKS

06.09.2023 Der Kulturfonds der Société Suisse des Auteurs (SSA) fördert die Entwicklung und das Verfassen von humoristischen Originalwerken durch aufstrebende Autoren und Autorinnen, indem er während der Erarbeitung des Bühnenwerks von rund 60 Minuten einen Unterstützungsbeitrag leistet und den Autoren und Autorinnen in dieser Zeit einen Mentor oder eine Mentorin zur Seite stellt. Die SSA gewährt hierfür pro Jahr maximal drei Unterstützungsbeiträge zu je 6'000 Franken.


Jeder Urheber und jede Urheberin kann eine solche Unterstützung beantragen, der bzw. die die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt oder in der Schweiz wohnt und bisher höchstens 1 humoristisches Bühnenwerk von mindestens 60 Minuten aufgeführt hat.

Eingabetermin: 3. Dezember 2023

Kontakt / Contact:

https://ssa.ch/de/unterstuetzung-fuer-das-verfassen-eines-humoristischen-buehnenwerks-6/

Der Kulturfonds der SSA möchte auch erfahrenen humoristischen Urheberinnen und Urhebern der SSA, die gleichzeitig Mitglied der Union Romande de l’Humour (URH) sind, dabei helfen, neue humoristische Bühnenwerke zu verfassen, und vergibt daher jährlich bis zu drei Unterstützungsbeiträge von je CHF 6'000.- pro Jahr für gestandene humoristische professionelle Kompanien oder Einzelpersonen.

Mehr / En savoir plus:

https://ssa.ch/de/unterstuetzung-fuer-das-verfassen-eines-humoristischen-buehnenwerks-gestandene-comedians/ 

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