TOTAL 52'000 FRANKEN: VIER BEITRÄGE DES FACHAUSSCHUSSES LITERATUR BS/BL
07.10.2016 Der Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft fördert an seiner dritten Jahressitzung das literarische Schaffen mit drei Beiträgen im Bereich der Autorenförderung und mit einem Beitrag im Bereich der Produktionsförderung. Er vergibt insgesamt eine Fördersumme von CHF 52'000.
Bild: Martin R. Dean erhält CHF 20'000 für den Roman "Warum wir zusammen sind" - Foto: © Claude Giger
In der dritten Sitzung des Jahres 2016 hat der Fachausschuss Literatur BS/BL insgesamt 21 Gesuche geprüft und folgende vier Beiträge gesprochen:
Autorenförderbeitrag
- CHF 20'000 an Martin R. Dean für den Roman "Warum wir zusammen sind"
- CHF 15'000 an Eva Rottmann für den Jugendroman "Mats und Milad"
- CHF 15'000 an Lukas Bonauer für den Roman "OLI's God"
Produktionsförderbeitrag
CHF 2'000 an die edition pudelundpinscher für den Lyrikband "Da fiel ich in deine Gebäude" von Vera Schindler-Wunderlich
Der Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vergibt jährlich eine Summe von CHF 205'000 zur Förderung professionellen Literaturschaffens und qualitativ hochstehender Literaturvermittlungsprojekte. Die Förderkategorien umfassen Autoren- und Produktionsbeiträge sowie Literaturvermittlungsbeiträge.
Der Fachausschuss besteht aus sieben Mitgliedern, welche als Fachleute mit der Sparte Literatur verbunden sind. Je ein Vertreter/eine Vertreterin des Präsidialdepartements Basel-Stadt und der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft gehören dem Fachausschuss von Amtes wegen an.
Mitglieder sind Lukas Bühler, Peter Graf, Dr. Annette König, Dr. Martina Läubli, Ebru Wittreck sowie Dominika Hens (Vertreterin Präsidialdepartement Basel-Stadt) und Anne Schöfer (Vertreterin Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft). Die Geschäftsführung erfolgt durch das Präsidialdepartement Basel-Stadt, Abteilung Kultur. Der Fachausschuss hat den Status einer beratenden Kommission und tagt dreimal jährlich.
Die anzuwendenden Förderkriterien werden im Fördermodell wie folgt formuliert: Originarität der Texte und Projekte, sprachliche, stilistische und strukturelle Qualität, inhaltliche Relevanz, Professionalität, künstlerische Glaubwürdigkeit und Öffentlichkeitsrelevanz. Bei der Produktionsförderung sind zusätzlich Wirtschaftlichkeit sowie Angaben zum Produktions- und Vertriebsplan ausschlaggebende Beurteilungsfaktoren.
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Hinweise:
Nächster Eingabetermin für Gesuche im Bereich Literatur: 15. Dezember 2016.
Informationen für Gesuchstellende und eine Übersicht über die bisher geförderten Projekte sind publiziert unter
www.kultur.bs.ch/kulturprojekte/literatur.