Radio RTS täuschte das Publikum im April 2013 in einer Morgensendung mit der Behauptung, das syrische Regime habe chemische Waffen eingesetzt, wofür damals keine genügenden Belege vorlagen: Dies entschied die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) heute Freitag im Rahmen einer öffentlichen Beratung und hiess die dagegen erhobene Beschwerde mit 5:4 Stimmen gut. Eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Konsumentenmagazins «Kassensturz» von Fernsehen SRF zum Thema «Rentenvorbezug statt Sozialhilfe: Gemeinde übt Tabubruch» wies die UBI dagegen einstimmig ab.

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Kommentare von Daniel Leutenegger