AB SOFORT KÖNNEN SONGS FÜR DEN ESC 2020 EINGEREICHT WERDEN
02.09.2019 Ab heute, 2. September 2019, ist es möglich, Songs für die Schweizer Teilnahme am Eurovision Song Contest 2020 einzureichen. Die Anmeldefrist endet am 16. September 2019. Die Eingaben sind nicht öffentlich zugänglich.
Bild: © ESC
Noch bis am 16. September 2019 um 12.00 Uhr sind Songwriterinnen, Produzenten, Künstlerinnen und Texter eingeladen, ihren Song für die Schweiz am Eurovision Song Contest 2020 einzureichen. Die Songs sind wie schon im letzten Jahr nicht öffentlich zugänglich. Die Details zu den Anmeldebestimmungen und zur Selektion sind im Reglement auf der Webseite srf.ch/eurovision veröffentlicht.
Der
Selektionsprozess
In einem mehrstufigen Verfahren werden das 100-köpfige Zuschauer-Panel und die 20-köpfige internationale Fachjury die Song-Einsendungen und KünstlerInnen bewerten. Die letztendliche Entscheidung, wer mit welchem Song die Schweiz beim Eurovision Song Contest 2020 vertreten wird, treffen ebenfalls diese beiden Panels. Wie bei den internationalen ESC-Shows zählen die Stimmen zu je 50 Prozent.
Die
Veröffentlichung
Den Siegersong und den/die KünstlerIn geben SRF, RTS, RSI und RTR zu einem späteren Zeitpunkt bekannt.
Das Projekt Eurovision Song Contest 2020 realisieren SRF, RTS, RSI und RTR gemeinsam. Der Eurovision Song Contest 2020 wird in Rotterdam (NL) ausgetragen: Das erste Halbfinale findet am 12. Mai, das zweite Halbfinale am 14. Mai und das grosse Finale am 16. Mai 2020 statt.
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