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Kindern zuhören - Das Recht auf Meinungsäusserung und Anhörung

Kindern zuhören - Das Recht auf Meinungsäusserung und Anhörung

07.11.2010 Fachtagung der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ, 18. und 19. November 2010, Kongresshaus Biel.


Kinder werden noch zu wenig angehört, so z.B. nur jedes 10. Kind bei einer Scheidung. Zu diesem zentralen Recht auf Meinungsäusserung und Anhörung findet nun eine nationale Tagung mit Referaten aus Politik (Pascale Bruderer Wyss, Nationalratspräsidentin), Rechtssprechung (Jean Zermatten, UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes, Prof. Michelle Cottier, Uni Basel), Psychologie (Heidi Simoni und Maria Teresa Diez, Marie Meierhofer Institut für das Kind) statt, mit Gruppendiskussionen der Teilnehmenden, Points of Interest zu verschiedenen Aspekten: Kindesschutz, Scheidungsverfahren, Schule, Stadtentwicklung, Kinderanwaltschaft u.v.m.

Dieses Jahr geht es um Kinderrechte. Und genauer: Um das zentrale Recht von Kindern und Jugendlichen, angehört zu werden und ihre Meinung zu äussern (Art. 12 der Kinderrechtskonvention).

Kinder haben nicht nur das Recht, sondern ein grundlegendes Bedürfnis, sich auszudrücken und mitzuteilen. Im Dialog entwickeln sie eine selbstbestimmte Persönlichkeit, Verantwortung und erleben sich, die Welt und die Mitmenschen im Erfahrungsaustausch.

Besonders wichtig ist ihre Stimme, wenn es ganz direkt um ihr Leben geht. Oft und vielerorts wird noch zu wenig auf „Ohren- und Augenhöhe" von Kindern und Jugendlichen kommuniziert. Es wird über ihre Köpfe hinweg geredet und hinweg entschieden. So wird laut einer Studie des Nationalen Forschungsprogramms 52 nur jedes zehnte Kind in Scheidungsverfahren angehört. Neun zu wenig. Denn die Trennung der Eltern tangiert die Lebenssituation jedes Kindes fundamental. 

Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen möchte mit der diesjährigen Bieler Tagung ein interaktives Ideenlabor rund um den Artikel 12 der Kinderrechtskonvention erschaffen.

Fachleute aus Politik, Rechtssprechung, Sozialarbeit und Psychologie liefern konkrete Rezepte und Denkanstösse zur Umsetzung. Denn eines ist klar: Recht wird erst wirksam, wenn der juristische Paragraph das Papier verlässt.

Mithören, mitreden, mitmachen: Nationalratspräsidentin Pascale Bruderer Wyss beleuchtet das Thema aus Sicht der Politik, danach kommen nebst Expert/innen - wie Jean Zermatten(Vize-Präsident des UNO Komitees für die Rechte des Kindes), Michelle Cottier (Professorin für Privatrecht/Rechtssoziologie), Heidi Simoni (Direktorin Marie Meierhofer Institut für das Kind) - die Teilnehmenden im Rahmen von moderierten Gruppendiskussionen selber zu Wort.

In zwei Blöcken von Points of Interest werden unterschiedlichste Aspekte des Themas beleuchtet: Kindesschutz, Scheidungsverfahren, Schule, Stadtentwicklung, Kinderanwaltschaft u.v.m.

ek

Kontakt:

Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ
Effingerstrasse 20
3003 Bern
Tel.: 031 322 92 26 / 079 443 85 67
E-Mail: ekkj-cfej@bsv.admin.ch


 

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