Teures Urteil für Verwertungsgesellschaft Suisa
21.11.2012 Das Bundesgericht (Bild) befreit Ferienwohnungen, Hotel- und Spitalzimmer von der Suisa-Abgabe für Hintergrundmusik.
Bild: Bundesgericht in Lausanne - Foto: Norbert Aepli, Switzerland (User:Noebu) - Lizenz: Namensnennung 3.0 Unported - Zur Originaldatei: http://commons.wikimedia.org
Mehr:
http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/374140.teures-urteil-fuer-verwertungsgesellschaften.html
Hören:
http://www.drs.ch/lib/player/radio.php?audiourl=rtmp%3A%2F
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Nachtrag vom 22.11.12:
Die Suisa schreibt auf ihrer Webseite:
"GT3a-Urteil in Sachen Hotelzimmer und Ferienwohnung
Am 13. November 2012 hat das Bundesgericht entschieden, dass für Radio- und Fernsehnutzung in Ferienhäusern, Hotel- und Spitalzimmern nach dem geltenden GT 3a keine Urheberrechtsentschädigungen bezahlt werden müssen.
(...)
Die SUISA wird den Bundesgerichtsentscheid schnellstmöglich umsetzen und ihrer Pflicht gemäss den Regeln des Obligationenrechts nachkommen. Derzeit wird festgelegt, auf welche Weise die Rückzahlungen getätigt werden sollen. Die betroffenen Kunden werden sobald als möglich über das weitere Vorgehen informiert."