Schweizer Tanzarchiv: Beitrag des BAK offiziell zugesagt
13.05.2013 Das Schweizer Tanzarchiv wird ab 2014 vom Bundesamt für Kultur (BAK) offiziell mit einem jährlich wiederkehrenden Betriebsbeitrag unterstützt.
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Das BAK hat das Schweizer Tanzarchiv in die Kulturbotschaft 2012-2016 aufgenommen und somit die Wichtigkeit erkannt, das immaterielle Kulturerbe des Tanzes der Schweiz zu bewahren und zu retten. Immaterielles Kulturerbe bezeichnet lebendige, über Generationen weitergegebene Traditionen und Praktiken, die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und der Kontinuität vermitteln.
Der finanzielle Beitrag sichert die Zukunft des Schweizer Tanzarchivs und ermöglicht ihm, unter den besten professionellen Bedingungen zu arbeiten sowie seine Kompetenzen in den Bereichen Video und gemischte Bestände auszubauen und zu festigen.
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