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GURLITT-ENTSCHEID: DAS KUNSTMUSEUM BERN IST "ERFREUT UND ERLEICHTERT"

GURLITT-ENTSCHEID: DAS KUNSTMUSEUM BERN IST "ERFREUT UND ERLEICHTERT"

15.12.2016 "Mit Freude – und auch Erleichterung" hat das Kunstmuseum Bern den Entscheid des Oberlandesgerichts München vom 15. Dezember 2016 zur Kenntnis genommen. Das Gericht bestätigt darin die Erbenstellung des Kunstmuseums Bern im Fall Gurlitt.


Bild: © http://www.kunstmuseumbern.ch/de/service/medien/medienmitteilungen-2016/15-12-16-kmb-begruesst-gurlitt-entscheid-1656.html

Das Kunstmuseum Bern schreibt heute:

"Mit diesem Entscheid können nun die Vorbereitungen für die geplanten Ausstellungen im Kunstmuseum Bern und der Bundeskunsthalle in Bonn intensiviert werden, die den Zugang der Öffentlichkeit zu den Werken und der Geschichte der Betroffenen sicherstellen sollen. Gleichzeitig ermöglicht der Entscheid dem Kunstmuseum Bern, die laufende Provenienzforschung des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste substantiell zu unterstützen. Mit dem Ziel, sämtliche Werke weiter zu erforschen, Raubkunst ausfindig zu machen und allfällige weitere Restitutionen in Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland rasch und unbürokratisch abzuwickeln."

In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht am 15. Dezember 2016 in dem mittlerweile 18 Monate dauernden Erbscheinsverfahren entschieden, dass das Testament von Cornelius Gurlitt gültig ist. Damit hat die testamentarisch verfügte Erbenstellung des Kunstmuseums Bern Bestand.

Für das Kunstmuseum Bern war die Zeit seit Kenntnis der Erbeinsetzung durch Cornelius Gurlitt "ausserordentlich herausfordernd". Entsprechend "erfreut und auch erleichtert" ist das Kunstmuseum über den Entscheid des Oberlandesgerichts München.

Lückenlose Erforschung der Werke, Restitutionen

Mit Ausstellung des Erbscheins wird es dem Kunstmuseum nun möglich sein, die Forschungsarbeiten des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste substantiell zu unterstützen. Die seit längerer Zeit vorliegenden Finanzierungszusagen sind an die gerichtlich geschützte Erbenstellung gebunden.

Die Forschungsarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende 2017. Werke, die erwiesenermassen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit Raubkunst sind, werden entsprechend der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kunstmuseum Bern durch die Bundesrepublik restituiert. Werke, die erwiesenermassen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Raubkunst sind, werden durch das Kunstmuseum Bern übernommen. Bei Werken, bei denen weder das eine noch das andere zutrifft, kommt dem Kunstmuseum Bern ein Wahlrecht zu. Das Kunstmuseum Bern wird seine diesbezüglichen Entscheide "sorgfältig und mit Respekt vor den historischen Gegebenheiten" fällen.

Insbesondere in Bezug auf die sogenannte "Entartete Kunst" wird das Kunstmuseum "eine grosszügige Ausleihpolitik gegenüber deutschen Museen anwenden".

Ausstellungen in Bern und Bonn

Mit dem Entscheid des Oberlandesgerichts wird zudem der Weg für die geplanten parallelen Ausstellungen in der Bundeskunsthalle in Bonn und dem Kunstmuseum Bern frei gemacht. Das gemeinsam entwickelte Konzept möchte Transparenz herstellen und hat einen zeitgeschichtlichen Fokus. Thematisiert werden der Umgang des totalitären NS-Regimes mit Kunst, wie es zur Begrifflichkeit der "Entarteten Kunst" kam, welche Biografien eine Rolle spielten, insbesondere welche jüdischen Sammler und jüdischen Künstler Opfer des Kunstraubs und des Holocaust wurden. Und wie geraubte Werke später wieder zurück in die Museen und privaten Sammlungen gelangten.

Kunsthistorische Bedeutung des Gurlitt-Erbes

Ein grosser Teil der Werke ist inzwischen von ihrer Provenienz her erforscht und frei von Raubkunstverdacht. In diesem Konvolut finden sich hervorragende farbige Werke auf Papier von Künstlern der Neuen Sachlichkeit (Otto Dix "Sappenkopf", George Grosz "Die Krankenschwester"), ebenso eine umfangreiche, sehr qualitätsvolle Gruppe von Aquarellen und einzelnen Gemälden aus dem Umkreis der deutschen Künstlergruppen "Die Brücke" (Erich Heckel "Herrenbildnis", Karl Schmidt-Rottluff "Winterlandschaft", Emil Nolde "Überschwemmung", "Steg mit Mühle", Otto Mueller ("Portrait Maschka Mueller") und des "Blauen Reiters", hier ist insbesondere auf Spitzenwerke von Franz Marc ("Sitzendes Pferd", "Pferde in Landschaft"), August Macke ("Im Schlossgarten von Oberhofen") und Kandinsky ("Schweres Schweben") hinzuweisen. Ergänzt werden diese Aquarelle und Gouachen, die vielfache Bezüge zu bestehenden Werken der Sammlung des Kunstmuseums Bern aufweisen durch sehr gute, umfangreiche Konvolute von Druckgraphik von Max Beckmann, Lovis Corinth, Otto Dix, Heinrich Campendonk, Oskar Kokoschka, Emil Nolde, Karl Schmidt-Rottluff.

Unter den bislang noch nicht abschliessend erforschten Werken befinden sich einzelne Gemälde von herausragender kunsthistorischer Bedeutung, unter anderem ein Gemälde von Paul Cézanne, aber auch Gemälde von Paul Gauguin, Claude Monet, Pierre-Auguste Renoir u.a.

Quelle / Kontakt:

http://www.kunstmuseumbern.ch/de/service/medien/medienmitteilungen-2016/15-12-16-kmb-begruesst-gurlitt-entscheid-1656.html

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«Auch wenn der Prozess weitergezogen wird, können wir über die Bilder verfügen

Laut Marcel Brühlhart wird das Gurlitt-Erbe voraussichtlich im zweiten Quartal 2017 in Bern ankommen - auch dann, wenn die Familie weitere juristische Schritte einleitet.

http://www.derbund.ch/kultur/diverses/auch-wenn-der-prozess-weitergezogen-wird-koennen-wir-ueber-die-bilder-verfuegen/story/19976646

Der Mut hat sich gelohnt

Hätte sich das Museum vor zwei Jahren für die Nichtannahme der Gurlitt-Erbschaft entschieden, wäre die ganze Schweiz um die posi­tiven Auswirkungen herumgekommen.

  Ewa Hess

http://www.derbund.ch/kultur/kunst/der-mut-hat-sich-gelohnt/story/13959425

Bedauern (...) bei Uta Werner, der Cousine Gurlitts. Das Gericht habe «das wahre Ausmass der Verwirrung» ihres Cousins nicht erkannt. Gurlitt sei in der Vorstellung gefangen gewesen, er müsse seine Bilder vor den Nazis retten, schreibt die Cousine in einer Mitteilung, die von ihrem Sprecher verbreitet wurde.

http://www.srf.ch/news/schweiz/kunstmuseum-bern-kann-gurlitt-erbe-antreten

 

 

 

 

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