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Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein setzt auf Barrierefreiheit im Internet

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein setzt auf Barrierefreiheit im Internet

20.06.2012 Die Onlineplattformen www.liechtenstein.li und www.regierung.li werden flächendeckend für Gebärdensprache ausgebaut.


Die beiden Internetplattformen www.liechtenstein.li und www.regierung.li sind ab sofort mit einem eigenen Gebärdensprachservice barrierefrei ausgebaut. Die zukunftsweisende Übersetzung wurde in Kooperation mit dem Liechtensteiner Gehörlosenkulturverein und "HANDlaut, Arbeitsgemeinschaft Gebärdensprachdolmetschen" gestaltet.

"Ich setze mich als Verantwortlicher für den Bereich Chancengleichheit gerne für dieses wichtige Thema ein. Mit diesem richtungsweisenden Projekt schaffen wir es, gemeinsam die wichtigen Bereiche der Chancengleichheit und Barrierefreiheit für gehörlose Menschen umzusetzen. Gleichzeitig sorgen wir auch für eine entsprechende Sensibilisierung der Gebärdensprache als anerkannte Minderheitensprache. www.liechtenstein.li und www.regierung.li entsprechen bereits jetzt der von der UNO beschlossenen Behindertenrechtskonvention und sind für gehörlose Menschen barrierefrei ausgerichtet. Wir möchten in Zukunft auch noch einen weiteren Schritt für gehörlose Menschen setzen und in Zukunft unsere grossen Medienkonferenzen aber auch Regierungsveranstaltungen in angemessener Weise über Gebärdensprachdolmetscherinnen übersetzen lassen", betonte Regierungschef Klaus Tschütscher bei der Präsentation des neuen Projektes.

Barrierefreier Informationszugang für gehörlose, aber auch sehbehinderte Personen

In einem ersten Schritt wurden 75 Inhaltsseiten der beiden Onlineplattformen www.liechtenstein.li und www.regierung.li gemeinsam mit den Mitgliedern des Liechtensteiner Gehörlosenkulturvereins in Gebärdensprache übersetzt. Die erweiterten Seiten bieten nun die Inhalte auch in 144 Gebärdensprachvideos an.

Alle Clips wurden von und mit Mitgliedern des Liechtensteiner Gehörlosenkulturvereins produziert. Dadurch ist gewährleistet, dass die Sprache für die betroffenen Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner verständlich ist und das Projekt volle Akzeptanz erreicht.

"Im Sinne einer wirklichen Chancengleichheit sehen wir den barrierefreien Informationszugang für gehörlose aber auch sehbehinderte Personen als unsere oberste Priorität. Wir freuen uns, dass die Regierung des Fürstentums Liechtenstein mit der Produktion der Videoinformationen einen wichtigen Schritt in diese Richtung gesetzt hat", erläuterte Dunja Dietl von HANDlaut, Arbeitsgemeinschaft Gebärdensprachdolmetschen.

Gruppe der Minderheitensprachen

Die Gebärdensprache ist eine eigenständige, visuell wahrnehmbare natürliche Sprache, die insbesondere von gehörlosen und schwerhörigen Menschen zur Kommunikation genutzt wird. Gebärdensprachen zählen zur Gruppe der Minderheitensprachen. Die Grammatik unterscheidet sich grundlegend von derjenigen der deutschen Lautsprache. Zum Beispiel nutzt sie den dreidimensionalen Raum. Adverbiale Bestimmungen der Zeit werden meistens am Satzanfang, Verben sowohl nach dem Subjekt als auch am Ende des Satzes gebärdet.

Die Gebärdensprache ist eine visuelle Sprache, die neben Körperhaltung und Mimik vor allem Gebärden verwendet, um Gedanken sowie Sachverhalte auszudrücken. Gebärden unterscheiden sich voneinander durch Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung.

Auffallender Unterschied zu Lautsprachen ist, dass Gebärdensprachen räumlich ablaufen: Personen und Orte können in einem Gespräch sozusagen in der Luft platziert werden, und je nach der Bewegungsrichtung von Gebärden zwischen diesen "Raumpunkten" ändert sich die Bedeutung. Als Hilfsmittel zum Buchstabieren von Eigennamen oder Vokabeln, deren Gebärden einer der Gesprächspartner oder auch beide (noch) nicht kennen, dient das Fingeralphabet.

ots

Kontakt:

Information und Kommunikation der Regierung

Markus Amann

T +423 236 63 06

www.liechtenstein.li

www.regierung.li

http://www.deaf.li/

http://www.handlaut.at//de/home/handlaut

 

 

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