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Zur UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt

Zur UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt

10.03.2012 Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen: Öffentliche Veranstaltung über den Bericht der Schweiz, am 15. März 2012 in Bern.


Bild: zVg 

Die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. Sie trat am 18. März 2007, drei Monate nach Eingang der 30. Ratifikationsurkunde bei der UNESCO, in Kraft.

Nach der massiven Zustimmung des Ständerats am 04. März 2008 hat die Schweiz am 16. Juli 2008 die Konvention ratifiziert.

Die Schweizerische UNESCO-Kommission hat den Ratifizierungsprozess von Anfang an begleitet und wird sich jetzt für die Implementierung der Konvention einsetzen.

Am 15. März 2012, 13.30 - 16.30 findet im Progr Bern eine öffentliche Veranstaltung über den Bericht der Schweiz zur Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen statt.  

Dieser Anlass ist Teil der breiten Konsultation, die das Bundesamt für Kultur im Herbst 2011 in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und der Schweizerischen UNESCO-Kommission durchgeführt hat.

mgt

Kontakt,

weitere Informationen, Anmeldung:

http://www.unesco.ch/die-unesco/kulturprogramm/kulturelle-vielfalt/die-konvention.html

Mehr:

www.unesco.ch/fileadmin/documents/pdf/conventions/142919.de.pdf

http://www.unesco.ch/aktuell/medienmitteilungen.html

http://www.unesco.ch/themen/kulturelle-vielfalt.html

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