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Suisseculture nimmt mit Befriedigung Kenntnis

Suisseculture nimmt mit Befriedigung Kenntnis

11.03.2011 Verordnung zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIV) Artikel 12


In ihrer Medienmitteilung von heute Freitag schreibt Suisseculture:

"Mit Befriedigung nimmt Suisseculture vom heutigen Entscheid des Bundesrates Kenntnis, im Rahmen der revidierten Verordnung zur Arbeitslosenversicherung (AVIV) die Arbeitszeit bei befristeten Arbeitsverträgen in den künstlerischen Berufen bis zu 60 Tagen zu verdoppeln (Art 12 AVIV). Dadurch wird verhindert, dass ein grosser Teil der Theater-, Tanz-, Musik- und Filmschaffenden, die jeweils mit befristeten Arbeitsverträgen projektbezogen angestellt sind, aus ihren Berufen gedrängt werden.

Der Entscheid des Bundesrates stimmt hoffnungsvoll im Hinblick auf Verbesserungen im Bereich der Sozialversicherungen für die im künstlerischen Bereich tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit ihren befristeten Arbeitsverhältnissen ganz besonderen Bedingungen unterworfen sind."

11. März 2011, Suisseculture, Hans Läubli, Geschäftsleiter

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Kontakt:

Hans Läubli

Geschäftsleiter

Suisseculture

Kasernenstrasse 23

8004 Zürich

Tel.: +41 43 322 07 30

+41 44 760 01 44

info@suisseculture.ch

www.suisseculture.ch

 

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