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STADT AARAU MIT NEUEM KULTURFÖRDERINSTRUMENT "FAST LANE"

STADT AARAU MIT NEUEM KULTURFÖRDERINSTRUMENT "FAST LANE"

05.05.2023 Kulturschaffende und Kulturveranstaltende der Stadt Aarau können ab sofort schnell und unbürokratisch städtische Förderbeiträge bis 500 Franken beantragen. Die Kulturförderkommission hat das Förderinstrument "Fast Lane" in Zusammenarbeit mit der städtischen Kulturstelle erarbeitet.


Bild: Altstadt von Aarau mit Stadtkirche im Hintergrund, 2009 - Foto: Sandro Senn, https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Sa-se (Ausschnitt) - Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en - Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Altstadt_Aarau.jpg

Der Wunsch der Kulturschaffenden nach einem unkomplizierten Förderinstrument ist in der Kulturstrategie 2023 – 2030 verankert. Nun folgt mit der "Fast Lane" bis Ende Jahr ein Testlauf zur Umsetzung. Ziel ist es, öffentliche Kulturprojekte in Aarau mit kleinen Beiträgen unbürokratisch zu unterstützen. Die Eingabe eines ausführlichen Dossiers und die teils lange Wartezeit auf die Bewilligung des Förderbeitrags entfallen. Geeignet ist die "Fast Lane" zum Beispiel für spontane Kulturaktionen, Künstlergagen, Platzbewilligungen oder Materialkosten.

Wer kann von der "Fast Lane" profitieren?

Gefördert werden Kulturprojekte, die grundsätzlich die geltenden Kulturförderrichtlinien der Stadt Aarau erfüllen. Die Eingabe erfolgt via E-Mail kulturstelle@aarau.ch. Ein kurzer Projektbeschrieb mit dem Verwendungszweck des Förderbeitrags und den Kontoangaben genügt. Bewilligt werden die Konzeption und Umsetzung von kleineren Kultur- und Kunstprojekten, Platzgebühren oder Werkhofleistungen. Ausgeschlossen sind bereits von der Stadt Aarau unterstützte Projekte und solche, die nicht den Förderrichtlinien entsprechen. Als Nachweis reicht ein Foto vom durchgeführten Anlass aus.

Die Kulturförderkommission hat bis Ende Jahr ein Förderbudget von 5'000 Franken für die "Fast Lane" reserviert. Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 500 Franken. Die Zusage erfolgt innert Wochenfrist durch die Kulturstelle Aarau nach Rücksprache mit den Kommissionsmitgliedern.

Quelle:

https://www.aarau.ch/politik-verwaltung/aktuelles.html/204/news/8009

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