SSA-STIPENDIEN FÜR FILMPROJEKTE UND CHOREOGRAFISCHE PROJEKTE IM JAHR 2021
19.12.2020 Ausschreibungen der Société Suisse des Auteurs (SSA)
Stipendien SSA für choreografische Projekte
Mit dem Ziel, Choreografinnen und Choreografen beim Schaffen originaler Tanzprojekte zugunsten professioneller, freier Tanzkompanien in der Schweiz zu unterstützen, verleiht der Kulturfonds der Société Suisse des Auteurs (SSA) in Form eines Wettbewerbs bis zu acht Stipendien mit einer Gesamtsumme von 60'000 Franken.
Eingabefrist für das Einreichen der Projekte: 19. Februar 2021
Reglement:
https://ssa.ch/wp-content/uploads/M104D0920c.pdf
SSA-Stipendien für Filmprojekte
Stipendien für die Entwicklung von Dokumentarfilmen (Kino und Fernsehen)
Der Kulturfonds der Société Suisse des Auteurs (SSA) verleiht in Form eines Wettbewerbs bis zu drei Stipendien von je CHF 20'000.-, um die Projektentwicklung von Kino-Dokumentarfilmen oder von Dokumentarfilmen ab 50' für das Fernsehen zu fördern.
Eingabefrist für das Einreichen der Dossiers ist der 7. Mai 2021 (Datum des E-Mails).
Reglement:
https://ssa.ch/wp-content/uploads/M136D1220c.pdf
Stipendien für das Schreiben von Drehbüchern für erste lange Kino-Spielfilme
Der Kulturfonds der Société Suisse des Auteurs (SSA) verleiht in Form eines Wettbewerbs bis zu drei Stipendien von je CHF 15'000.-, um das Schreiben von Originaldrehbüchern für erste lange Kinospielfilme zu fördern. (Die Bearbeitung von bereits bestehenden Werken ist ausgeschlossen).
Eingabefrist für das Einreichen der Dossiers ist der 21. Mai 2021 (Datum des E-Mails).
Reglement:
https://ssa.ch/wp-content/uploads/M257D1220c.pdf
Stipendien für die audiovisuelle Bearbeitung eines literarischen Werks
Der Kulturfonds der SSA fördert das Verfassen von Drehbüchern für Spielfilme und Serien, denen ein bestehendes literarisches Werk zugrunde liegt, mit einem automatischen Beitrag von CHF 12'000 pro Projekt. Beim bestehenden literarischen Werk kann es sich um einen Roman, ein lyrisches, dramatisches oder dokumentarisches Werk handeln. Das Werk muss von einem professionellen Verlag herausgegeben worden sein. Die Bearbeitung frei gewordener literarischer Werke kann durch dieses Förderprogramm nicht unterstützt werden.
Die nächsten Termine im Jahr 2021 sind: 10. April, 10. August, 10. November 2021
Reglement:
https://ssa.ch/wp-content/uploads/M311D1220.pdf
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