22. Januar 2019
SELEKTIVE KULTURFÖRDERUNG DES KANTONS LUZERN
Die Kulturförderung des Kantons Luzern führt ab Januar 2019 in den Hauptsparten «Musik» und «Theater/Tanz» sowie ergänzend spartenübergreifend für «Programme von Kulturveranstaltenden» Ausschreibungen durch. Abgabetermin der Dossiers für die Teilnahme an der selektiven Förderung ist der Freitag, 12. April 2019.

Mehr:
-> Ausschreibungsbedingungen Musik
-> Ausschreibungsbedingungen Theater/Tanz
-> Ausschreibungsbedingungen Programme von Kulturveranstaltenden
-> Fragebogen Ausschreibungen Januar 2019
Die Ausschreibung und die Bedingungen der Tourneeförderung von Kanton Luzern und Stadt Luzern mit Unterstützung der Albert Koechlin Stiftung sind -> hier veröffentlicht.
Kontakt:
https://kultur.lu.ch/Ausschreibungen/Selektive_Foerderung
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Kommentare von Daniel Leutenegger