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NS-RAUBKUNST: DRITTER BERICHT ÜBER DEN STAND DER ARBEITEN

NS-RAUBKUNST: DRITTER BERICHT ÜBER DEN STAND DER ARBEITEN

10.06.2022 Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 den dritten Bericht über den Stand der Arbeiten des Bundes im Bereich der NS-Raubkunst zur Kenntnis genommen. Der Bericht umfasst den Zeitraum von 2017 bis 2021. Er zeigt die Fortschritte auf, die erzielt worden sind und schildert den weiteren Handlungsbedarf für die kommenden Jahre.


Foto: © National Archives, Washington, https://provenienzforschung.hessen.de/verantwortung/warum-provenienzforschung

Der Bund konnte im Zeitraum 2017-2021 weitere Fortschritte in der Aufarbeitung der NS-Raubkunstproblematik erzielen. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Herkunftsforschung oder Provenienzforschung als Beitrag zur Versachlichung der Diskussion: Seit 2016 unterstützte der Bund 44 Projekte von 23 öffentlichen und privaten Museen und Sammlungen Dritter mit Finanzhilfen an die Provenienzforschung in der Gesamthöhe von 3.6 Millionen Franken. Im Rahmen der unterstützten Projekte wurden in einem Fall zwei Objekte als NS-Raubkunst identifiziert und in der Folge an die Anspruchsberechtigten übergeben. Alle Resultate sind öffentlich publiziert.

In seinen eigenen Beständen aktualisierte der Bund die Provenienzforschung aus dem Jahre 1998. Er publizierte die Resultate in einem ausführlichen zweiteiligen Bericht in den Jahren 2018 und 2020. Bei acht Objekten konnte die Herkunft nicht lückenlos geklärt werden. Die vorhandenen Informationen können einen Zusammenhang mit NS-Raubkunst weder gänzlich ausschliessen, noch bestätigen. Die betroffenen Objekte sind in der zentralen Raubkunst-Datenbank "Lost Art" publiziert.

Trotz der Fortschritte stellt der Bund nach wie vor einen Bedarf zur aktiven Begleitung der Thematik fest. Die weiteren Arbeiten des Bundes sollen dieser Begleitung dienen und die Anerkennung und Beachtung der "Washingtoner Richtlinien" und ihrer Folgeerklärungen weiter stärken. Der Bund wird insbesondere die Provenienzforschung von Museen und Sammlungen Dritter in den Jahren 2022–2024 weiter mit Finanzhilfen unterstützen und die Resultate in seinen eigenen Beständen periodisch aktualisieren. Die Eidgenossenschaft plant sodann im November 2022 aktiv an der Folgekonferenz zur Terezin-Erklärung in Prag teilzunehmen.

Der Bericht wurde vom Bundesamt für Kultur (BAK) im Auftrag des Bundesrates erstellt.

Quelle:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89225.html

Zum Bericht:

https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/71947.pdf

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