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NATIONALER KULTURDIALOG: VERABSCHIEDUNG VON GEMEINSAMEN EMPFEHLUNGEN UND "GOOD PRACTICES" ZUR ENTSCHÄDIGUNG VON KULTURSCHAFFENDEN

NATIONALER KULTURDIALOG: VERABSCHIEDUNG VON GEMEINSAMEN EMPFEHLUNGEN UND "GOOD PRACTICES" ZUR ENTSCHÄDIGUNG VON KULTURSCHAFFENDEN

23.04.2024 In den letzten Jahren haben verschiedene Studien die prekäre Einkommenssituation vieler Kulturschaffenden aufgezeigt. Auch die Corona-Pandemie hat diese schwierige Situation sichtbar gemacht und verschärft. In diesem Zusammenhang hat der Nationale Kulturdialog Empfehlungen sowie "Good Practices" zur angemessenen Entschädigung der Kulturschaffenden verabschiedet.


Symbolbild © www.ch-cultura.ch

Der Nationale Kulturdialog hat im Jahr 2021 eine Arbeitsgruppe zum Thema "Entschädigung von Kunstschaffenden" eingesetzt. Diese hatte das Ziel, eine kohärente Praxis der Entschädigung von Kunstschaffenden durch die Gemeinden, die Städte, die Kantone und den Bund zu entwickeln, welche den Interessen der Kulturschaffenden und ihrem Anspruch auf angemessene Entschädigung Rechnung trägt.

Die Arbeitsgruppe hat eine Expertenstudie in Auftrag gegeben, um eine Bestandesaufnahme der Kenntnisse und Praktiken der öffentlichen Hand zu erhalten und sich einen Überblick über die aktuellen Tarifordnungen der Berufsverbände zu verschaffen.

Auf der Grundlage dieser Studie hat die Arbeitsgruppe drei Haupthandlungsachsen mit Empfehlungen und einen Katalog von "Good Practices" zur Umsetzung zuhanden des Nationalen Kulturdialogs formuliert.

Die Empfehlungen für die Förderstellen zielen zum einen darauf ab, die bestehenden Richttarife bei der Beurteilung von Fördergesuchen zu berücksichtigen und auf alle Phasen des Kulturschaffens anzuwenden. Zum anderen sollen Informationen zur angemessenen Entschädigung von Kulturschaffenden von den Berufsverbänden zur Verfügung gestellt und die Sensibilisierungsarbeit verstärkt werden.

Der Nationale Kulturdialog hat die Empfehlungen und "Good Practices" zur Entschädigung von Kunstschaffenden an seiner Sitzung vom 22. April 2024 verabschiedet. Damit möchte der Nationale Kulturdialog einen Beitrag zur Stärkung der Professionalisierung und der Anerkennung der Arbeit von Kulturschaffenden leisten. Die Ausgestaltung bleibt der jeweiligen Kulturförderinstitution vorbehalten.

Der Nationale Kulturdialog wurde 2011 ins Leben gerufen und vereinigt Vertreter und Vertreterinnen der politischen Instanzen und der Kulturförderung der Kantone, Städte, Gemeinden und des Bundes. Seine Arbeit basiert auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 2011 sowie auf einem vierjährigen Arbeitsprogramm. Die politischen Instanzen bilden das strategische Steuerungsorgan des Nationalen Kulturdialogs mit der Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Vertretern und Vertreterinnen der Konferenz der kantonalen Erziehungs- und Kulturdirektoren (EDK), des Schweizerischen Städteverbands (SSV) und des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).

Quelle:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-100777.html 

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