BÜRO DLB - IDEE-REALISATION-KOMMUNIKATION
Daniel Leutenegger, Rathausgasse 18, CH-3011 Bern, www.ch-cultura.ch

BÜRO DLB - IDEE-REALISATION-KOMMUNIKATION
Daniel Leutenegger
Rathausgasse 18
CH-3011 Bern
E-Mail
www.ch-cultura.ch.ch

Kulturförderung in den Regionen breiter abstützen

Kulturförderung in den Regionen breiter abstützen

25.02.2011 Vernehmlassung zur Totalrevision des kantonalbernischen Kulturförderungsgesetzes


Bild: Regierungsrat Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor Kanton Bern - Foto: ©Adrian Moser

Das total revidierte kantonale Berner Kulturförderungsgesetz geht bis Ende Mai 2011 in die Vernehmlassung. Es bringt ein neues, breiter abgestütztes Finanzierungsmodell für die kulturellen Institutionen, stärkt die bestehenden Fördermassnahmen und führt diese gezielt weiter. Mit dem auf die Kulturstrategie abgestimmten Gesetz bekennt sich der Kanton Bern zur kulturellen Vielfalt in allen Regionen.

Mit dem total revidierten Kulturförderungsgesetz, das nun bis Ende Mai 2011 in die Vernehmlassung geht, setzt der Regierungsrat die Schwerpunkte der Kulturstrategie des Kantons Bern von 2009 um: Ein neues Finanzierungsmodell für die Kulturinstitutionen, eine breiter abgestützte Subventionierung von regionalen Kulturinstitutionen sowie die Weiterführung der übrigen bewährten Fördermassnahmen.

Die Totalrevision setzt zudem einen gezielten Schwerpunkt bei der Kulturvermittlung und sieht Verbesserungen bei der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden vor, namentlich bei der Altersvorsorge. Schliesslich gewichtet das Kulturförderungsgesetz die Zweisprachigkeit des Kantons hoch.

Neues Finanzierungsmodell für die Kulturinstitutionen

Das Gesetz bringt im Bereich der Finanzierung der Kulturinstitutionen eine klarere Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden: Gemäss dem neuen Finanzierungsmodell soll der Kanton Bern die Subventionen an Kulturinstitute mit nationaler und internationaler Ausstrahlung allein tragen. In diese Kategorie fallen gemäss der Kulturstrategie das Zentrum Paul Klee, das Kunstmuseum Bern und das Freilichtmuseum Ballenberg.

Die regional bedeutenden Kulturinstitutionen werden vom Kanton, von der Standortgemeinde und von sämtlichen umliegenden Gemeinden mitfinanziert. Die Gemeinden erhalten dadurch eine Mitsprache, werden aber auch stärker in die Mitfinanzierung eingebunden. Gleichzeitig kann sich die gemeinsam subventionierte Kulturinstitution regional stärker verankern.

Welche Institutionen künftig gemeinsam finanziert werden, wird nach dem Inkrafttreten des neuen Kulturförderungsgesetzes ausgehandelt und auf Verordnungsebene festgelegt. Für die gemeinsame Finanzierung dieser Institutionen gehen zwei Varianten in die Vernehmlassung.

Klarere Regelungen für die Kulturförderung und für Förderbeiträge

Das total revidierte Kulturförderungsgesetz präzisiert die Ziele der Kulturförderung und die Voraussetzungen für kantonale Kulturförderbeiträge. Auf diese Weise besteht weiterhin eine solide Grundlage für das Gewähren von Projekt- oder Betriebsbeiträgen.

Damit die vorhandenen Mittel wirkungsvoller eingesetzt werden können, vereinfacht das neue Gesetz die Zuständigkeiten für das Gewähren von Beiträgen an kulturelle Vorhaben.

Schliesslich erhält die Kulturvermittlung einen höheren Stellenwert, weil ihre Bedeutung in den letzten Jahren zugenommen hat.

Zweisprachigkeit wird gebührend gewichtet

Der französisch sprechende Bevölkerungsteil und insbesondere der Berner Jura haben im kulturellen Bereich dank dem Sonderstatutsgesetz weitreichende Befugnisse. Diese werden durch die Totalrevision erweitert. Der Bernjurassische Rat wird künftig bei kulturellen Vorhaben im Berner Jura die gleichen Kompetenzen haben wie die Erziehungsdirektion im Rest des Kantons. Zudem wird er an Stelle des Regierungsrats die Leistungsverträge mit den Kulturinstitutionen im Berner Jura unterschreiben. Nach wie vor ist ein Teil der Kultursubventionen gemäss Sonderstatutsgesetz ausdrücklich für den Berner Jura vorgesehen. Er entspricht dem Anteil des Berner Juras an der Gesamtbevölkerung des Kantons und liegt heute bei 5,3 Prozent.

-> Vernehmlassungsunterlagen

Dokumentation

 

Kontakt:

http://www.be.ch/web/index/behoerden/behoerden-regierungsrat.htm

 

Zurück zur Übersicht