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Daniel Leutenegger, Rathausgasse 18, CH-3011 Bern, www.ch-cultura.ch

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KANTON FREIBURG-FRIBOURG: AUSSCHREIBUNG VON FINANZHILFEN FÜR PROJEKTE DER ZWEISPRACHIGKEIT

KANTON FREIBURG-FRIBOURG: AUSSCHREIBUNG VON FINANZHILFEN FÜR PROJEKTE DER ZWEISPRACHIGKEIT

15.12.2020 Der Bund (das Bundesamt für Kultur BAK) unterstützt in den mehrsprachigen Kantonen Projekte zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Mehrsprachigkeit. Dazu schreibt das Amt für Kultur des Kantons Freiburg-Fribourg Projekte aus, die den nachfolgenden Zielen entsprechen. Bewerbungsfrist: 6. Januar 2021.


Foto: © https://www.fr.ch/de/eksd/ka/veranstaltungen/ausschreibung-von-finanzhilfen-fuer-projekte-zugunsten-der-zweisprachigkeit

Ziele

Unterstützung professioneller KulturakteurInnen, die bei ihren Aktivitäten und Produktionen im Jahr 2021 die Zweisprachigkeit durch Impulsprojekte fördern wollen.

Sie müssen dabei folgende Bedingungen erfüllen:

  • die Projekte sind ambitioniert und innovativ;
  • sie fördern den Zugang der Freiburger Bevölkerung zu kulturellen Produktionen, die in einer der Partnersprachen produziert werden;
  • sie fördern den Austausch unter den Zielgruppen und/oder werben neues Publikum an;
  • sie legen dar, dass nach dieser Impulsfinanzierung ihre langfristige Tragfähigkeit sichergestellt ist (Nachhaltigkeit);
  • interkantonale Projekte sind möglich und werden gefördert.

Verfahren und Voraussetzungen

Die Finanzhilfe kann einer professionellen Antragstellerin oder einem professionellen Antragsteller (Kulturinstitution, gemeinnütziger Verein, Stiftung) mit Sitz und Tätigkeit im Kanton Freiburg gewährt werden. Unterstützung wird für AntragstellerInnen gewährt, die noch keine Hilfe für Zweisprachigkeit erhalten haben. Der Gesamtbetrag der gewährten Finanzhilfen beläuft sich auf 75'000 Franken. Pro Projekt wird höchstens ein Betrag von 20'000 Franken gewährt. Die Finanzhilfe kann verlängert werden, vorbehaltlich der für diese Finanzhilfen bereitgestellten Mittel.

Die Gesuche mit einer ausführlichen Beschreibung des Projekts (konkrete Ziele, Zielgruppen, Beteiligte oder Partner des Projekts, Projektbudget mit einer klaren Angabe des gewünschten Betrags und anderer Finanzierungsquellen, Zeitplan für die Durchführung) müssen bis zum 6. Januar 2021 per E-Mail bei folgender Adresse eingereicht werden:

fribourg-culture@fr.ch

Gesetzliche Grundlage

Art. 17 der Verordnung vom 4. Juni 2010 über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV), Unterstützung der mehrsprachigen Kantone.

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Quelle:

https://www.fr.ch/de/eksd/ka/veranstaltungen/ausschreibung-von-finanzhilfen-fuer-projekte-zugunsten-der-zweisprachigkeit

FR:

https://www.fr.ch/dics/secu/evenements/mise-au-concours-de-soutiens-financiers-pour-des-projets-en-faveur-du-bilinguisme

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