Kanton Freiburg: Neues Mobilitätsstipendium für das Kunstschaffen
15.11.2014 Die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) des Kantons Freiburg schreibt über ihr Amt für Kultur ihr erstes Mobilitätsstipendium für das Kunstschaffen aus. Dieses ersetzt die Künstlerresidenz in New York.
Seit 2012 teilten sich die Kulturämter der Kantone Freiburg und Wallis sowie
das Sozialamt des Kantons Freiburg eine Künstler- und Forschungsresidenz in New
York. Diese wurde Kunstschaffenden oder Fachpersonen zur Verfügung gestellt,
die dort ein künstlerisches oder wissenschaftliches Projekt realisierten. Nach
dem Verkauf der Wohnung durch die Eigentümer beschlossen die drei Betreiber,
diese Residenz auf Ende 2014 zu schliessen.
Einrichtung eines Mobilitätsstipendiums
Für Kunstschaffende ist Mobilität sehr wichtig. Der für einen Künstleraufenthalt gewählte Zielort hängt eng mit dem geplanten künstlerischen Projekt zusammen. Daher wurde die Residenz in New York durch ein Mobilitätsstipendium für das professionelle Kunstschaffen ersetzt.
Mit diesem Stipendium werden professionelle Kunstschaffende aus Freiburg unterstützt, die ein Schaffensprojekt planen und realisieren möchten, für das ein drei- bis sechsmonatiger Aufenthalt ausserhalb ihrer Sprachregion oder im Ausland nötig ist. Der Aufenthaltsort muss sich für die Realisierung des Projekts eignen.
Die gesuchstellende Person muss im Kanton wohnhaft sein und über eine
abgeschlossene Berufsausbildung in einem künstlerischen Bereich verfügen. Ihr
Projekt und ihre Arbeit müssen für das kulturelle Leben des Kantons von
Bedeutung sein.
Die genauen Bestimmungen zu diesem neuen Förderinstrument sind in einer Richtlinie der EKSD beschrieben. Das gestern Freitag ausgeschriebene Stipendium wird Anfang des Jahres 2015 vergeben.
fr
Mehr:
Richtlinie EKSD zur Vergabe von Mobilitätsstipendien
Français:
http://www.fr.ch/dics/fr/pub/mobile/actualites.cfm?fuseaction_pre=Detail&NewsID=48629