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CORONAVIRUS: "VERSTÄRKTE UNTERSTÜTZUNG DES KULTURSEKTORS"

CORONAVIRUS: "VERSTÄRKTE UNTERSTÜTZUNG DES KULTURSEKTORS"

18.12.2020 Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 eine Änderung der Covid-19-Kulturverordnung gutgeheissen. Neu können auch Kulturschaffende eine Ausfallentschädigung beziehen. Kulturunternehmen erhalten ebenfalls eine verstärkte Unterstützung.


Seit Ende Oktober 2020 hat der Bundesrat aufgrund der ungünstigen epidemiologischen Entwicklung schrittweise Verschärfungen der Covid-19-Verordnung besondere Lage angeordnet, welche schwerwiegende Auswirkungen auf den Kultursektor haben.

Kulturschaffende, Kulturunternehmen und Kulturvereine im Laienbereich sind erneut mit einer existenzbedrohenden Situation konfrontiert. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat beschlossen, die Kulturakteure stärker als bisher zu unterstützen. So wird namentlich das Instrument der Ausfallentschädigung für Kulturschaffende wieder eingeführt. Im Weiteren werden die Einkommens- und Vermögensgrenzen erhöht, bis zu welchen Kulturschaffende Anspruch auf eine Nothilfe haben. Zudem können Transformationsprojekte von Kulturunternehmen mit Finanzhilfen in der Höhe von neu bis zu 80 Prozent unterstützt werden (bisher maximal 60 Prozent). 

Quelle:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81748.html

Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Kultur:

Anne Weibel, Leiterin Kommunikation Bundesamt für Kultur, http://www.bak.admin.ch 

Covid-Delegation der Kulturbeauftragten der Kantone (KBK):

D: Hans-Ulrich Glarner, Vorsteher Amt für Kultur des Kantons Bern

F: Philippe Trinchan, Chef du Service de la culture du Canton de Fribourg

Dokumente:

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BR - Coronavirus: Bundesrat passt Härtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 Änderungen an der Covid-19-Härtefallverordnung sowie an der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall beschlossen. Damit vollzieht er Gesetzesanpassungen des Parlaments beim Covid-19-Gesetz. Insbesondere werden bei den kantonalen Härtefallmassnahmen die Umsatzschwelle für einen Anspruch auf Härtefallhilfe von 100'000 auf 50'000 Franken gesenkt und beim Covid-Erwerbsersatz die für den Leistungsbezug nötige Umsatzeinbusse von 55 auf 40 Prozent gesenkt. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) zudem beauftragt, zusammen mit den Kantonen zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Härtefallmassnahmen gelockert werden müssen. 

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81734.html

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