Bilaterale Kulturgütervereinbarung zwischen der Schweiz und Zypern tritt in Kraft
13.02.2014 Die Vereinbarung zugunsten des beweglichen kulturellen Erbes zwischen der Schweiz und Zypern tritt am 15. Februar 2014 in Kraft. Damit verbessert sich der Schutz von archäologischen Altertumsfunden bis ca. 1500 n. Chr., die besonders von Plünderungen betroffen sind.
Bild: Aphrodite de Soloi, 1er siècle avant J.-C., Cyprus Museum, Lefkosia
Ziel der Vereinbarung ist es, einen Beitrag zur Erhaltung, Sicherung und zum Austausch des beweglichen kulturellen Erbes beider Staaten zu leisten und den rechtswidrigen Handel mit Kulturgut zu verhindern.
Die Vereinbarung betrifft insbesondere archäologische Altertumsfunde bis ca. 1500 n. Chr.
Die im Anhang dieser Vereinbarung aufgeführten Güter sind in beiden Staaten von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe und werden fortan besonders geschützt.
adm
Kontakt:
Benno Widmer, Leiter Fachstelle
internationaler Kulturgütertransfer, Sektion Museen und Sammlungen, Bundesamt
für Kultur
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