Bilaterale Kulturgütervereinbarung zwischen der Schweiz und China tritt in Kraft
08.01.2014 Die Vereinbarung zu Gunsten des beweglichen kulturellen Erbes zwischen der Schweiz und China tritt in Kraft. Damit verbessert sich der Schutz von archäologischen Altertumsfunden bis ca. 1500 n. Chr., die besonders von Plünderungen betroffen sind. Die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur ist für den Vollzug in der Schweiz verantwortlich.
Bild: Dreifusskessel "ding", Bronze, Westliche Zhou-Dynastie, 46 x 32 cm. - Foto © China Cultural Heritage Information and Consultation Center
Mehr: