AUSSCHREIBUNG ZUGER FÖRDERBEITRÄGE / WERKJAHR
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27.04.2017 Zuger Kunstschaffende aller Sparten können sich für die Förderbeiträge und das Zuger Werkjahr 2017 bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis am 16. Mai 2017.
Zuger Förderbeiträge 2017
Es stehen jährlich Beiträge von total CHF 120'000 zur Verfügung für:
o das freie künstlerische Schaffen
o Weiterbildungen
o konkrete Projekte
Voraussetzungen:
o Professionelle Kunstschaffende aller Sparten ausser Literatur (die Sparte
Literatur wird
separat im Rahmen des Wettbewerbs "Zentralschweizer
Literaturförderung" berücksichtigt)
o Höchstalter 40 Jahre
o Seit mind. 3 Jahren Wohnsitz im Kanton Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt
mind. 10 Jahre Wohnsitz im Kanton Zug
Zuger Werkjahr 2017
Es steht jährlich ein Werkjahresbeitrag von CHF 50'000
für eine Zuger Künstlerin bzw. einen Zuger Künstler zur Verfügung.
Voraussetzungen:
o Professionelle Kunstschaffende aller Sparten (inkl. Literatur)
o Mindestalter 30 Jahre
o Seit mind. 3 Jahren Wohnsitz im Kanton Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt
mind. 10 Jahre Wohnsitz im Kanton Zug
o Herausragende künstlerische Leistung und überzeugendes Projekt
PDFs mit den ausführlichen Teilnahmebedingungen sowie das Anmeldeformular finden sich auf der Webseite des Amts für Kultur Zug.
zg
Kontakt: