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Zwei Stellungnahmen des Presserates

Zwei Stellungnahmen des Presserates

04.03.2011 Beschwerde gegen "Blick" abgewiesen - Beschwerde gegen "SonntagsBlick" gutgeheissen


 Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione

* 2011 * Nr. 1/2011:

Diskriminierung ( X. c. «Blick»)

Stellungnahme des Presserates vom 3. Februar 2011

 

Zusammenfassung

«Müll-Kosovare»: Keine diskriminierende Zuspitzung

Beschwerde gegen «Blick» abgewiesen

Die Wortverbindung «Müll-Kosovare» verletzt nach Ansicht des Presserats das Diskriminierungsverbot nicht. Er weist deshalb eine Beschwerde gegen den «Blick» ab. Für die Leserschaft sei klar, dass sich die Wortverbindung auf eine Einzelperson und nicht allgemein auf Kosovaren beziehe.

«Blick» bezeichnete einen Mann kosovarischer Nationalität als «Müll-Kosovare». Dieser lagerte aus Protest gegen die Behörden Abfall in seinem Garten. Ein Leser beschwerte sich, mit dieser Zuspitzung verstosse die Zeitung gegen das Diskriminierungsverbot. Denn damit würden bestehende Vorurteile gegenüber der kosovarischen Nationalität verstärkt.

Der Presserat kommt in seiner Stellungnahme zum gegenteiligen Schluss. «Blick» bringe bloss den Mann aus Bürglen, nicht aber die Kosovaren insgesamt mit dem Begriff «Müll» in Verbindung. Die konkrete Formulierung «Der Müll-Kosovare» mache deutlich, dass es um eine einzelne Person und nicht um einen generellen Vorwurf an eine Gruppe gehe.

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Stellungnahmen - Prises de position - Prese di posizione

* 2011 * Nr. 2/2011:

Kommentarfreiheit / Unterschlagung von Informationen (Eidgenössische Kommission gegen Rassismus c. «SonntagsBlick»)

Stellungnahme des Presserates vom 3. Februar 2011

Zusammenfassung

Trotz Kommentarfreiheit: Fakten müssen korrekt sein

Beschwerde gegen «SonntagsBlick» gutgeheissen

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus beschwerte sich über eine Kolumne des «SonntagsBlick». Der Kolumnist Frank A. Meyer unterstelle der Kommission zu Unrecht die Auffassung, das Kopftuch sei für alle Musliminnen ein religiöses Gebot. Der Presserat heisst die Beschwerde gut mit dem Argument: Gerade bei harschen Kommentaren müssen die zugrunde liegenden Fakten korrekt sein.

In einer «SonntagsBlick»-Kolumne unterstellte Frank A. Meyer der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), diese habe in einer Medienmitteilung geschrieben, das Kopftuch sei «ein für die Frauen verbindliches religiöses Gebot». Die EKR reklamierte, «SonntagsBlick» habe sie verkürzt zitiert. Die Kommission habe vielmehr darauf hingewiesen, das Kopftuchverbot sei «ein für die betroffenen Frauen verbindliches religiöses Gebot.»

Der Presserat heisst die Beschwerde gut. Problematisch sei zwar nicht die von einem Bericht der NZZ übernommene Kürzung des Zitats, sondern die verzerrte Wiedergabe der Haltung der Kommission. Der «SonntagsBlick» dürfe sehr wohl die Haltung der EKR scharf kritisieren und ihr vorwerfen, sie messe der Religionsfreiheit gegenüber der individuellen Freiheit der Frau ein unverhältnismässiges Gewicht zu. Frank A. Meyer hätte aber die Fakten, die seiner harschen Kritik zugrundeliegenden, korrekt darlegen sollen. Denn entgegen dem Anschein, den seine Kolumne erwecke, behaupte die EKR in ihrer Stellungnahme keineswegs, das Kopftuch sei für alle Musliminnen verbindlich.

Kontakt:

info@presserat.ch

http://www.presserat.ch/

 

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