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Zur Wahrheits- und Berichtigungspflicht

Zur Wahrheits- und Berichtigungspflicht

21.06.2011 Unterlassene Überprüfung einer Information: Beschwerde gegen "Tages-Anzeiger" teilweise gutgeheissen


Schweizer Presserat: Stellungnahme 24/2011 (www.presserat.ch/29430.htm) Parteien: Freidenker-Vereinigung der Schweiz und FreidenkerInnen Wallis c. «Tages-Anzeiger» - Beschwerde teilweise gutgeheissen

Der Schweizer Presserat heisst eine Beschwerde der Freidenker-Vereinigung Schweiz (FVS) und deren Walliser Sektion gegen den «Tages-Anzeiger» teilweise gut. Die Zeitung hatte es vor der Veröffentlichung eines Berichts über eine geplante «Bibel- und Koran-Verbrennung» vor dem Bundeshaus unterlassen, die Behauptung zweier Informanten zu überprüfen, der Präsident der Walliser Sektion der FVS trage die umstrittene Aktion mit.

Im November 2010 berichtete der «Tages-Anzeiger», eine «Freidenker-Gruppe» plane eine «Bibel- und Koranverbrennung» vor dem Bundeshaus. Die Gruppe, zu der auch der «umstrittene Walliser Lehrer und Präsident der Walliser Sektion der Freidenker-Bewegung Valentin Abgottspon» gehöre, gehe mit dieser Aktion noch einen Schritt weiter, als mit ihrer kürzlich geforderten «Bibelzensur für Kinder und Jugendliche». Einen Tag später korrigierte die Zeitung die Darstellung vom Vortag («Freidenker verurteilen Bibel- und Koranverbrennung scharf»). Trotzdem beschwerten sich die FVS und ihre Walliser Sektion beim Presserat.

Dieser kommt zum Schluss, die Zeitung habe die Wahrheitspflicht verletzt, da sie sich ohne Rückfrage bei Abgottspon nicht auf die Behauptung zweier Informanten hätte verlassen dürfen, der Präsident der Walliser FreidenkerInnen trage die geplante Bücherverbrennung mit. Mit der Veröffentlichung des korrigierenden Nachziehers habe der «Tages-Anzeiger» die Berichtigungspflicht hingegen erfüllt.

Kontakt:

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