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Wie kann der Presserat die "Erklärung der Rechte der Journalist(inn)en" effektiv anwenden?

Wie kann der Presserat die "Erklärung der Rechte der Journalist(inn)en" effektiv anwenden?

28.06.2011 Nach der Stellungnahme 50/2010 wird sich der Presserat auf Wunsch von impressum zur Frage äussern, wie er die "Erklärung der Rechte der Journalistinnen und Journalisten" künftig anzuwenden gedenke.


Bild: http://www.presserat.ch/

impressum ist der Auffassung, dass der Presserat nach der Anerkennung der "Erklärung" durch die Verleger auch gehalten ist, darüber zu wachen, ob die "Rechte" - insbesondere jene auf faire und verlässliche Arbeitsbedingungen - eingehalten werden. Die Antwort des Presserats wird demnächst erwartet.

Mehr:

http://www.impressum.ch/impressum/de/i-news/i-Info/2011/1106/presserat.html

 

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