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THEMEN: WAHRHEIT | UNTERSCHLAGEN VON INFORMATIONEN | BERICHTIGUNG | UNABHÄNGIGKEIT

THEMEN: WAHRHEIT | UNTERSCHLAGEN VON INFORMATIONEN | BERICHTIGUNG | UNABHÄNGIGKEIT

27.04.2021 Zwei aktuelle Stellungnahmen des Schweizer Presserates, betreffend "Tages-Anzeiger", "Sonntagszeitung" und "tio.ch".


Presserat zu Maisano-Berichten: "Tages-Anzeiger" in einem Punkt gerügt (Stellungnahme 25/2021)

Dokument:

25_2021_Maisano_c_Tagesanzeiger_Stn.pdf
PDF - 106 kB

Parteien: Maisano c. "Tages-Anzeiger" und "SonntagsZeitung"

Thema: Wahrheit | Unterschlagen von Informationen | Berichtigung 

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung:

Der damalige Direktor der Klinik für Herzchirurgie am Zürcher Universitätsspital, Francesco Maisano, hat im Oktober 2020 Beschwerde beim Presserat gegen den "Tages-Anzeiger" und die "Sonntagszeitung" eingereicht. Die äusserst umfangreiche Beschwerde betraf mehr als 30 Artikel, die jeweils den Journalistenkodex verletzt haben sollen. In den Artikeln ging es um Vorwürfe, wonach Patienten nicht genügend über Risiken informiert worden seien, um mögliche Gefährdung des Patientenwohls und um den Vorwurf, Maisano habe gegenüber Swissmedic falsche Aussagen gemacht.

Der Presserat ging auf den Vorwurf einer Medienkampagne nicht ein. Zudem lagen viele der Artikel ausserhalb der dreimonatigen Beschwerdefrist. Er hat Maisano deshalb aufgefordert, sich auf wenige exemplarische Artikel zu beschränken.

Der Presserat hatte in der Folge zwei Artikel des "Tages-Anzeiger" zu beurteilen. Die meisten Beschwerdepunkte weist der Presserat zurück: Der Presserat stellte keine Verletzung der Wahrheitspflicht und auch keine Unterschlagung von Informationen fest. Die Journalistinnen und Journalisten hatten die zum Zeitpunkt der Publikation zur Verfügung stehenden Fakten, Recherchen und Untersuchungsergebnisse korrekt wiedergegeben.

In einem Punkt heisst der Presserat Maisanos Beschwerde gut: In einem Kommentar am 5. September 2020 wiederholte der "Tages-Anzeiger" Vorwürfe gegen Maisano, erwähnte aber dessen Aussagen dazu nicht. Er hätte zumindest schreiben müssen, dass Maisano die Vorwürfe vehement zurückweist.

ots 

Presserat rügt "tio.ch" (Stellungnahme 26/2021)

Dokument:

26_2021_ClinicaHildebrand_c_tio_ch_20minuti_Stn.pdf
PDF - 94 kB

Parteien: Clinica Hildebrand c. "tio.ch" und "20 minuti"

Thema: Wahrheit / Unabhängigkeit / Unterschlagen von wichtigen Informationen / Berichtigung

Beschwerde in den Hauptpunkten gutgeheissen

Zusammenfassung:

Die Clinica Hildebrand in Brissago hat im November 2020 Beschwerde beim Presserat gegen "tio.ch" eingereicht. Das Online-Magazin hatte über einen Patienten berichtet, der nach seiner Operation gesund in die Rehabilitationsklinik eingetreten sei und sich dort über seinen Zimmernachbarn mit Covid-19 infiziert hätte. Beide seien beim Eintritt in die Klinik nicht getestet worden, dies im Gegensatz zur Praxis in anderen Tessiner Spitälern. Die Klinik machte geltend, es lasse sich unmöglich eruieren, wo sich der Patient angesteckt habe. Der Journalist verfüge auch nicht über die nötige Unabhängigkeit, da er über seinen Vater geschrieben habe, ohne dies offen zu legen.

Die Redaktion von "tio.ch" hielt zu ihrer Verteidigung fest, die Suche nach der Wahrheit könne auch aus einer direkten Quelle, bei einem privaten Gespräch, erfolgen, dem Journalisten sei nichts vorzuwerfen.

Der Presserat sieht die berufsethischen Regeln gleich mehrfach verletzt: Obwohl sich nicht eruieren liess, wo sich der Patient angesteckt hat, stellte der Artikel die Ansteckung durch seinen Zimmernachbarn als Tatsache hin. Damit verstiess "tio.ch" gegen die Wahrheitspflicht. Der Presserat hält fest, dass es grundsätzlich unproblematisch ist, wenn Journalisten über ein Thema berichten, in welches sie persönlich involviert sind. Da aber deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit auf dem Spiel steht, muss die Leserschaft transparent darüber informiert werden. Das hat "tio.ch" unterlassen.

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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